Stuttgart (dpa/tmn) - Ob Auto oder E-Tretroller: Es gelten dieselben Alkohol-Grenzwerte. Darauf weist die Expertenorganisation Dekra hin. Das heißt: Bei 0,5 bis 1,09 Promille auf dem kleinen Stadtflitzer drohen bereits 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
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Mit 1,1 Promille Alkohol oder mehr im Blut handelt es sich bereits um eine Straftat. Wer derart alkoholisiert auf dem E-Scooter unterwegs ist, bekommt den Auto-Führerschein für mindestens ein Jahr entzogen. Hinzu kommen drei Punkte sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, gilt das sogar schon ab 0,3 Promille. Für Auto-Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gelten auch auf dem Roller strengere Regeln: Sie dürfen gar keinen Alkohol im Blut haben. Verstöße werden mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.
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Gerade in der Faschingszeit sollte man den Heimweg am besten schon vorab mit Taxi oder öffentlichem Nahverkehr planen oder sich abholen lassen. Wichtig zu wissen: Pro Stunde baut der Körper nur 0,1 bis 0,15 Promille ab.