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Unfallschäden am Auto selbst bezahlen: Wann sich das lohnt


So können Sie viel Geld sparen
Unfallschäden selbst bezahlen: Wann sich das lohnt

Von dpa, mab

Aktualisiert am 14.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Unfallschäden selbst bezahlen? Wann sich das lohntVergrößern des BildesKleine Reparaturen selbst bezahlen: Manchmal kann es sich rechnen, Schäden nicht über die Versicherung abzurechnen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Zunächst scheint es widersinnig. Aber es ist so: Wer nach einem Unfall den eigenen oder den Fremdschaden aus eigener Tasche bezahlt, kann dadurch viel Geld sparen. Wann ist das sinnvoll?

Viel Geld ausgeben und trotzdem sparen: Das klappt selten. Nach einem Unfall ist es aber unter bestimmten Umständen möglich – indem Sie den eigenen Schaden oder den des Unfallgegners aus eigener Tasche begleichen.

Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten

Denn wird der Versicherung ein Schaden nicht gemeldet, bleibt es bei der alten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Unfallfreie Jahre bringen in einer Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung eine höhere SF-Klasse und dadurch niedrigere Beiträge.

Nach Unfällen, bei denen die Versicherung Schäden am eigenen Auto (Vollkasko) oder am Auto des anderen Unfallbeteiligten (Kfz-Haftpflicht) begleichen muss, wird der Versicherungsnehmer hingegen zurückgestuft. Das bedeutet: Die Beiträge im Folgejahr werden in der Regel teurer.

Bei manchen Summen kann sich die Eigenabwicklung lohnen

Bis zu welcher Summe es sich lohnt, Schäden selbst zu bezahlen, kommt auf den Einzelfall an. Als Faustregel gelten Summen von etwa 1.000 bis 1.500 Euro. Am besten fragt man bei seiner eigenen Versicherung nach. Dort kann man genau ausrechnen, mit welchen Mehrbeiträgen Sie andernfalls zu rechnen haben.

Bei einigen Versicherungen lässt sich ein Schaden mit einer Frist von meist sechs Monaten nach dem Unfall rückwirkend aus eigener Tasche abwickeln. Außerdem ist in einigen Versicherungsverträgen ein sogenannter Rabattretter integriert. Hier gibt es quasi einen Schadenfreischuss, ohne dass sich die Schadenfreiheitsklasse ändert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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