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Polizei, Feuerwehr und Notarzt: Darum ist das Blaulicht blau


Darum ist unser Blaulicht blau – und nicht grün


Aktualisiert am 04.02.2023Lesedauer: 2 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

imago images 0200375806Seit vielen Jahren ein bekannter Anblick: Eine bestimmte Eigenschaft führte zum blauen Warnlicht.
Seit vielen Jahren ein bekannter Anblick: Eine bestimmte Eigenschaft führte zum blauen Warnlicht. (Quelle: IMAGO)
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Bei Blaulicht droht Gefahr, alle anderen müssen sofort Platz für die Rettungskräfte schaffen. Das lernt bereits jedes Kind. Aber warum genau ist Blaulicht eigentlich blau?

Seit fast 100 Jahren ist Blaulicht schon das ideale Warnsignal für Polizei und Feuerwehr. Und auch für einige weitere Einsatzkräfte. Der Grund dafür ist ganz einfach: Man kann die Rundumkennleuchte (so der Fachausdruck für das Blaulicht) nicht verwechseln. Denn Ampeln leuchten rot, gelb und grün; die Beleuchtung an Autos ist rot, gelb und weiß – all diese Farben eignen sich deshalb schon mal nicht. Und Schwarz, Grau oder Braun sind aus naheliegenden Gründen auch keine guten Farben für ein wichtiges Warnsignal. Also bleibt nur Blau – eine Farbe, die im Straßenverkehr sonst nirgends aufleuchtet.

Und dabei bleibt es auch. Das ist sogar gesetzlich geregelt. So darf zwar manches am Auto nach eigenem Geschmack verändert werden: die Räder vergrößert, der Motor frisiert, der Lack von schillernder Folie verdeckt – aber ein Blaulicht auf dem Dach ist tabu. Außer eben für ganz bestimmte Einsatzfahrzeuge.

Zu ihnen zählen:

  • Polizei, Bundespolizei, Militärpolizei
  • Feuerwehr
  • Zoll
  • Rettungsdienst
  • Unfallhilfswagen öffentlicher Betriebe
  • Katastrophenschutz

Wer unerlaubt mit Blaulicht fährt, wird unter Umständen wegen Amtsanmaßung belangt. Und das ist eine Straftat. Die Folge kann eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe (bis zu zwei Jahre) sein.

Und selbst diese Einsatzkräfte müssen strenge Blaulicht-Regeln befolgen: Nur in sehr ernsten Fällen, wenn etwa „höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten”, eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden” ist, wenn „bedeutende Sachwerte zu erhalten” sind, oder auf der Jagd nach einer flüchtigen Person dürfen sie das Sondersignal einschalten. So steht es in der Straßenverkehrsordnung (StVO). In diesem Fall haben alle anderen Verkehrsteilnehmer „sofort freie Bahn zu schaffen”.

Das gilt übrigens auf unseren Straßen seit dem Jahr 1938. Damals, kurz bevor Deutschland den 2. Weltkrieg begann, sah man vor allem einen ganz bestimmten Vorteil im blauen Licht: und zwar seine große Streuung in der Atmosphäre. Das bedeutet: Blaues Licht ist nur aus bis zu 300 Höhenmetern sichtbar – anders als etwa Grün oder Rot. Im Fall von Luftangriffen hoffte man, dadurch Angriffe auf Einsatzkräfte verhindern zu können.

Auf der Straße wiederum ist das Blau nach wie vor bestens zu erkennen – insbesondere seit dem Jahr 1953. Damals begann das vorher konstante Licht zu blinken, wie wir es – in deutlich weiter entwickelter Form – noch heute kennen.

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Verwendete Quellen
  • fahrsicherheit-bbr.de: "Die Erfindung des Blaulichts"
  • weltderwunder.de "Warum ist Blaulicht blau?"
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