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Geparkter PKW-Anhänger als Gefahr des öffentlichen Verkehrsraumes


Risiko im Verkehr
Schäden durch geparkten Anhänger: Wer haftet?

Von dpa
Aktualisiert am 16.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Anhänger auf der Straße geparkt: Wer haftet bei Schäden durch Dritte?Vergrößern des BildesAnhängerparkplatz: Der Straßenrand ist praktisch, jedoch nicht ungefährlich. (Quelle: FOTOGRAFIA INC.)
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Ein am Straßenrand geparkter Anhänger ist ein Risiko für den öffentlichen Verkehrsraum. Über die Haftung nach einem Unfall hat jetzt ein Gericht entschieden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte es kürzlich mit einem Fall aus Hessen zu tun, in dem ein Autofahrer bei einem Unfall gegen einen geparkten Anhänger gefahren war – der rollte los und an ein Gebäude. Haften muss trotzdem der Halter des Anhängers, wie aus dem nun veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Laut Straßenverkehrsgesetz muss der Halter Schadenersatz leisten, wenn "bei dem Betrieb eines Anhängers" jemand getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Es ist bereits bekannt, dass die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe das sehr weit auslegen.

Hier war das Landgericht Gießen allerdings der Ansicht, dass eine Ausnahme angebracht sei: Der Autofahrer war in einer Kurve von der Straße abgekommen und an ein Haus und den Anhänger gefahren – damit habe er "im Rahmen des Unfallgeschehens die alleinige tatsächliche Verfügungsgewalt über den Anhänger innegehabt".

Gefahr im öffentlichen Verkehrsraum

Der BGH ist nun strenger: Das Geschehen sei durch den Anhänger mitgeprägt und auch seinem Betrieb zuzurechnen, entschieden die Richter. Aus der Konstruktion des Anhängers resultiere die "Gefahr einer unkontrollierten Bewegung durch Einwirkung von Fremdkraft". Durch das Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum sei diese Gefahr nicht beseitigt, sondern aufrechterhalten worden.

Für den Schaden an Eingangstor und Fassade muss deshalb der Haftpflichtversicherer des Halters aufkommen. So hatte es das Amtsgericht Friedberg in der ersten Instanz entschieden. Der BGH hob das Urteil aus Gießen auf und wies die Berufung zurück.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bundesgerichtshof
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