Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
HomeAutoRecht & Verkehr

Warnblinker: Wann dürfen Sie ihn eigentlich anschalten? | Auto-Ratgeber


Wann müssen Autofahrer die Warnblinker anschalten?

  • Markus Abrahamczyk
Von Markus Abrahamczyk

Aktualisiert am 27.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Nur im Notfall: Zum kurzen Parken vorm Bäcker ist der Warnblinker tabu.
Nur im Notfall: Zum kurzen Parken vorm Bäcker ist der Warnblinker tabu. (Quelle: Fotostand/imago-images-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen
Symbolbild für einen TextTeenagergruppe misshandelt 13-JährigeSymbolbild für einen TextGiftspinnenbiss lässt Haut verfaulenSymbolbild für einen TextClan-Chef über Rapper: "Wird sterben"
Anzeige
Loading...
Loading...
Loading...

In zweiter Reihe und am Stauende aschalten Autofahrer gern die Warnblinker ein. Das ist aber nicht immer erlaubt – und kann sogar ein Bußgeld einbringen.

Manchmal darf man den Warnblinker einschalten – und manchmal muss man sogar. In anderen Situationen wiederum ist es verboten. Hier erfahren Sie, welche Regeln gelten.

Wann der Warnblinker benutzt werden darf, ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genau beschrieben. So besagt der Paragraf 15 ganz klar: Den Warnblinker müssen Sie sofort einschalten, wenn Ihr Auto liegen geblieben ist und von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann.

Wenn ein Auto von einem anderen abgeschleppt wird, müssen sogar beide Fahrer das Warnblinklicht einschalten. Darüber hinaus darf das Warnblinklicht nur benutzt werden, wenn andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder vor Gefahren gewarnt werden sollen (Paragraf 16). Das gilt etwa beim Auffahren auf ein Stauende oder wenn es auf der Autobahn besonders langsam vorangeht.

Sie müssen die Warnblinker einschalten, wenn ...

  • ... Ihr Auto, Wohnmobil oder Lkw liegen geblieben ist und von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann,
  • ... ein Auto abgeschleppt wird,
  • ... andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder vor Gefahren gewarnt werden sollen, beispielsweise am Ende eines Staus.

Kein Freibrief fürs Falschparken

Das Parken in zweiter Reihe hingegen ist generell verboten. Daran ändert auch die Warnblinkanlage nichts. Im Gegenteil: Der Missbrauch des Warnblinkers kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro einbringen.

Für Busfahrer gilt eine weitere Regel: Linienbusse und gekennzeichnete Schulbusse müssen an bestimmten Haltestellen das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich diesen nähern und während Fahrgäste ein- oder aussteigen.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Dieses Urteil kann für Mercedes richtig teuer werden
  • Markus Abrahamczyk
Von Markus Abrahamczyk
Bußgeld

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagramYouTubeSpotify

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfe & ServiceFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website