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Seitenstreifen auf Autobahn befahren: Was gilt als guter Grund?


Sonst droht ein Bußgeld
Standstreifen befahren: Was gilt als guter Grund?


Aktualisiert am 24.03.2024Lesedauer: 2 Min.
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Standstreifen auf der Autobahn: Wer eine Panne hat, darf ihn nutzen.Vergrößern des Bildes
Standstreifen auf der Autobahn: Wer eine Panne hat, darf ihn nutzen. (Quelle: Peter Hermus/getty-images-bilder)

Der Standstreifen auf der Autobahn: Ohne guten Grund darf man ihn keinesfalls befahren. Aber was ist ein guter Grund – und was ist keiner?

Die Autobahn ist voll, nur der Standstreifen schön leer. Darf man dann nach rechts ausscheren und an stehenden Autos vorbeifahren?

Der Standstreifen ist keine Fahrbahn

Ein klares Nein: Der Standstreifen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist nicht Teil der Fahrbahn. Er ist ausschließlich für Notfälle vorgesehen und darf auch dann nicht befahren werden, wenn die nächste Ausfahrt bereits in Sicht ist.

Standstreifen befahren: Gefahr für aller Beteiligten

Besonders gefährlich daran: Andere Fahrer rechnen in der Regel nicht damit, dass von hinten ein Auto auf dem Standstreifen herankommt. Wenn dann auch noch ein anderer Fahrer ausschert, weil er eine Panne hat oder ebenfalls abkürzen will, kann es schnell scheppern.

Standstreifen hat Sicherheitsfunktion

Deshalb darf der Standstreifen nur in Ausnahmesituationen benutzt werden – zum Beispiel bei einer Panne. Er hat eine besondere Sicherheitsfunktion, die auch bei Stau nicht ohne Grund beeinträchtigt werden darf (siehe unten).

Wer den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen nutzt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall werden daraus sogar 110 Euro.

Wann man den Seitenstreifen befahren darf

Ist auf der Autobahn ein Seitenstreifen als Ausweichfahrstreifen markiert (z.B. bei Baustellen oder bei aktivierter Verkehrsbeeinflussungsanlage), darf er natürlich befahren werden. Er dient dann als zusätzlicher Fahrstreifen zur Bewältigung des erhöhten Verkehrsaufkommens.

Das Zeichen 223.1 signalisiert die Freigabe des Seitenstreifens. Es zeigt drei weiße Pfeile auf blauem Grund. Zwei Pfeile symbolisieren die Fahrspuren, der dritte Pfeil den Seitenstreifen. Das Schild erlaubt das Nutzen des Seitenstreifens als rechten Fahrstreifen. Das Zeichen 223.2 hebt diese Regelung auf, indem der rechte Pfeil, der den Seitenstreifen symbolisiert, rot durchgestrichen ist.

Bei bestimmten Gefahren kann die Polizei zum Befahren des Seitenstreifens anweisen.

Nach Unfällen kann der Seitenstreifen auch als Rettungsgasse dienen. Dadurch kommen Rettungsfahrzeuge und Pannenhelfer schnell zur Unfallstelle, wenn auf der Fahrbahn kein Platz mehr ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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