Seitenstreifen befahren: Dann ist es erlaubt
Wieder mal Stau auf der Autobahn: Wie schön wäre es da, wenn man einfach den Seitenstreifen befahren könnte, um schneller zur nächsten Ausfahrt zu gelangen. Das ist jedoch ein Verkehrsdelikt. Mögliche Ausnahmen sind Notfälle und polizeiliche Anweisungen.
Wer im Stau nicht vorankommt und es eilig hat, nutzt manchmal jede Abkürzungsmöglichkeit, die es gibt. Dürfen Autofahrer schnell nach rechts ausscheren und auf dem Standstreifen an den stehenden Autos vorbeiziehen? "Eindeutig: nein!", sagt Karsten Raspe vom TÜV Thüringen. Der Seitenstreifen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist nicht Bestandteil der Fahrbahn. "Er ist lediglich für das Benutzen in Notfällen gedacht. Er darf auch dann nicht befahren werden, wenn die nächste Abfahrt schon in Sicht ist."
Standstreifen befahren: Eine Gefährdung aller Beteiligten
Gefährlich ist an solchen Situationen vor allem, dass andere Fahrer in der Regel nicht damit rechnen, dass sich auf dem Seitenstreifen ein Auto von hinten nähert. Schert dann noch ein weiterer Fahrer aus, weil er eine Panne hat oder ebenfalls abkürzen möchte, besteht die Gefahr einer Kollision. Seitenstreifenfahrer, die nach einer Kurve unerwartet auf ein stehendes Fahrzeug treffen, riskieren zudem einen gefährlichen Auffahrunfall.
Seitenstreifen hat eine Sicherheitsfunktion
Nur in Notfällen dürfen Sie den Seitenstreifen nutzen – zum Beispiel, wenn Sie eine Panne haben und mit Ihrem Fahrzeug liegen bleiben. Der Seitenstreifen hat also eine besondere Sicherheitsfunktion, die auch bei Stau nicht ohne Grund beeinträchtigt werden darf.
"Wer den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen benutzt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen", verweist Raspe auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Wird man dabei in einen Unfall verwickelt, sind sogar 110 Euro als Strafe fällig.
Seitenstreifen: Nur in Ausnahmefällen befahren
Befindet sich eine Baustelle auf der Autobahnstrecke, wird oft der Seitenstreifen als Ersatzfahrstreifen auf der Fahrbahn markiert – dann ist es natürlich erlaubt, ihn zu befahren. Auch automatische Verkehrsleitsysteme können den Seitenstreifen als Fahrstreifen freigeben, wenn zum Beispiel das Verkehrsaufkommen so hoch ist, dass eine zusätzliche Spur benötigt wird.
Die Freigabe des Seitenstreifens wird durch das Verkehrszeichen 223.1 angezeigt. Das Schild mit den drei weißen Pfeilen auf blauem Grund, wobei der rechte durch eine Linie von den beiden linken abgetrennt ist, signalisiert: Der Seitenstreifen ist jetzt wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren. Das Zeichen 223.2 hebt dieses Gebot wieder auf. Der rechte Pfeil, der die Standspur darstellt, ist dabei rot durchgestrichen.
In Gefahrensituationen kann auch die Polizei Autofahrer anweisen, über den Seitenstreifen auszuweichen.
Der Seitenstreifen dient außerdem als Rettungsgasse bei Unfällen. Über ihn können Rettungsfahrzeuge und Pannenhelfer die Unfallstelle schnell erreichen, wenn kein Platz auf der Fahrbahn ist.