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Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?


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Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Von t-online, jb

Aktualisiert am 05.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Falschparker: Wenn ein geparktes Auto einen Bürgersteig und somit Verkehrsteilnehmer blockiert, droht ein Bußgeld.Vergrößern des BildesFalschparker: Wenn ein geparktes Auto einen Bürgersteig und somit Verkehrsteilnehmer blockiert, droht ein Bußgeld. (Quelle: Gottfried Czepluch/imago-images-bilder)
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Die Suche nach einem Parkplatz kann zeit- und nervenraubend sein. In seiner Verzweiflung stellt sich mancher die Frage: Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt? Der Gesetzgeber schützt die Fußgänger und erklärt die Gehwege indirekt zur autofreien Zone. Es gibt aber Ausnahmen der Regel.

Parken auf dem Gehweg grundsätzlich nicht erlaubt

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht zwar nicht explizit, dass das Parken auf dem Gehweg untersagt ist. Die Verkehrsregeln deuten aber implizit darauf hin. So steht in Paragraf zwei unter anderem, dass Fahrzeuge die Fahrbahn verwenden müssen: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen" zu benutzen, heißt es weiter in Paragraf 12.

Für Motorradfahrer gibt es gesetzlich keine Ausnahme, wobei die Behörden mitunter ein Auge zudrücken, wenn die Zweiräder keine Behinderung darstellen.

Wer das Parken auf dem Gehweg dennoch riskiert, kann zur Kasse gebeten werden. Abhängig von der Parkdauer und davon, ob eine Behinderung vorliegt, werden 20 bis 35 Euro fällig, informiert der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV). Werden Rettungsfahrzeuge behindert, erhöht sich die Strafe auf 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Notorischen Falschparkern droht laut einem Berliner Gericht sogar der Führerscheinentzug.

Ausnahmen erlauben das Parken auf dem Gehweg

Das Parken auf dem Gehweg allein ist noch kein Anlass, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen. Liegt jedoch eine Gefährdung oder Behinderung vor, können die zuständigen Beamten auch den teuren Abschleppdienst rufen. In Bereichen, in denen viele Autofahrer auf dem Gehweg parken, dürfen zudem Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden, um andere Verkehrsteilnehmer abzuschrecken. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2011 bestätigt.


Eine Ausnahme gestattet das Verkehrszeichen 315. Auf dem blauen Schild mit dem großen P wird bildlich dargestellt, wie auf dem Gehweg geparkt werden darf – beispielsweise mit zwei Rädern auf dem Weg. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mehr als 2,8 Tonnen wiegen, und unzulässig ist es nach Paragraf 12 StVO, "über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen" zu parken. Wer beim Parken die Anweisungen des Verkehrszeichens missachtet, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Dafür fallen etwa 10 Euro Strafe an. Werden weitere Verkehrsteilnehmer dadurch verhindert, erhöht sich das Bußgeld auf 15 Euro.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • bussgeldkatalog.org
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