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Gelbe/rote Ampel überfahren: Autofahrer drohen empfindliche Strafen


Bei Rot und Gelb fahren
So teuer können Ampelverstöße werden

Von dpa-tmn, jb

Aktualisiert am 13.07.2023Lesedauer: 3 Min.
Wer eine gelbe Ampel überfährt, muss mit einem Verwarngeld rechnen.Vergrößern des BildesVerkehrssignal: Wer eine gelbe Ampel überfährt, muss mit einem Verwarngeld rechnen. (Quelle: Chromrange/imago-images-bilder)
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Wer bei Rot über eine Ampel fährt, bekommt ein Fahrverbot aufgebrummt. Was viele nicht wissen: Auch bei einem Gelblichtverstoß wird eine Geldstrafe fällig.

Autofahrer müssen mit einem Monat Fahrverbot, 200 Euro Geldbuße und zwei Punkten in Flensburg rechnen, wenn sie eine Ampel überfahren, die länger als eine Sekunde Rot anzeigt.

  • Wer andere Verkehrsteilnehmer dabei in Gefahr bringt, muss 320 Euro zahlen.
  • Verursachen Sie anschließend einen Sachschaden, steigt das Bußgeld auf 360 Euro.

So oder so kassieren Autofahrer durch das Vergehen zwei Punkte sowie – je nach Tatbestand – ein einmonatiges Fahrverbot.

Die Strafe für einen Rotlichtverstoß ist also von mehreren Faktoren abhängig:

  • Das Überfahren einer roten Ampel ohne die Gefährdung anderer, kann mit 90 Euro und einem Punkt geahndet werden – wenn die Ampel weniger als eine Sekunde Rot zeigt.
  • Bei einem zusätzlichen Sachschaden werden 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig – wenn die Ampel weniger als eine Sekunde Rot zeigt.

Für Fahranfänger verlängert sich die Probezeit nach einem Rotlichtverstoß um zwei Jahre, außerdem wird ihnen ein Aufbauseminar auferlegt.

Bußgeld bei Missachtung der Haltelinie

Nicht nur das vollständige Missachten der roten Ampel kann zu einem Bußgeld führen. Bleiben Autofahrer bei einer roten Ampel nicht rechtzeitig stehen, überfahren also die Haltelinie (Haltelinienverstoß), kann dies ebenfalls zu einem Bußgeld führen. Wird dabei eine andere Person gefährdet, liegt die Geldstrafe bei 70 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Verursacht die Missachtung der Haltelinie einen Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 85 Euro – und ebenfalls ein Punkt.

Gelblichtverstoß kostet 15 Euro

Wer noch bei Gelb über die Ampel fährt, muss mit einem Verwarngeld zwischen zehn und 15 Euro rechnen. Gelb weist darauf hin, dass der Fahrer auf das nächste Ampelzeichen warten muss. Wer allerdings kurz vor der Ampel nur durch gefährliches Bremsen zum Stehen käme, darf noch bei Gelb weiterfahren.

Die Gelbphase richtet sich immer nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Auf Straßen mit einem Tempolimit bis 50 km/h beträgt die Gelbphase drei Sekunden, bei 60 km/h vier und bei einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fünf Sekunden.

Bei roter Ampel geblitzt

Es gibt sogenannte Ampelblitzer, die dann auslösen, sobald ein Rotlichtverstoß vorliegt. Auf dem Boden vor und hinter der Ampel befinden sich Sensoren. Stellt das System fest, dass diese überfahren wurden, obwohl die Ampel rot war, wird der erste Blitzer ausgelöst. Hinter oder an der Kreuzung steht dann ein weiterer Blitzer, der den Verstoß dokumentiert, sobald das Fahrzeug die Straße überquert hat. Der doppelte Blitzer dient dazu, sowohl den Rotlichtverstoß als auch eine mögliche überhöhte Geschwindigkeit zu belegen.

Rote Ampel: Fahrverbot lässt sich umgehen

Das Fahrverbot bei Überqueren einer roten Ampel lässt sich unter Umständen umgehen: Wenn sich nämlich der Vorwurf, dass die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot zeigte, rein rechnerisch ausschließen lässt.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist (Az.: 815 OWi-982 Js 5076/15).

Im konkreten Fall hatte eine Frau ein Bußgeld und einen Monat Fahrverbot bekommen, nachdem zwei Polizisten sie beim Überfahren einer roten Ampel beobachtet hatten. Der Vorwurf: Sie habe die Ampel nach über einer Sekunde Rot überquert.

Mit einer Rechenformel konnte sie vor Gericht das Gegenteil nachweisen. Die genau Zeit ergibt sich nämlich aus dem Verhältnis vom Abstand zur Linie zur Geschwindigkeit.

Laut Aussage der Polizisten war die Frau zwei Fahrzeuglängen von der Haltelinie entfernt, als die Ampel umsprang. Das Tempolimit lag bei 70 km/h. Der Wert wurde für die Berechnung angenommen. Mit diesen Angaben ließ sich ermitteln, dass die Ampel beim Überfahren der Linie maximal eine halbe Sekunde Rot gezeigt haben konnte.

Kein Fahrverbot, aber Bußgeld und Punkt

Die Frau wendete damit das drohende Fahrverbot ab. Um ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg kam sie aber nicht herum.

Auch Radler und Fußgägner können sich Punkte einfangen

Was viele Radfahrer nicht wissen: Für die Missachtung der Rotphase kassiert man auch auf dem Fahrrad einen Punkt in Flensburg und muss ein Bußgeld zwischen 60 bis 180 Euro bezahlen (je nach dem, wie lange die Ampel schon rot war und ob es durch das Überfahren zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall gekommen ist). Und auch der vermeintlich schwächere Fußgänger kann ein Bußgeld von fünf bis zehn Euro bekommen, wenn er eine rote Ampel ignoriert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • bussgeldkatalog.org
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