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Mehr Befugnisse für die Polizei bei Verkehrskontrollen


Ohne richterliche Anordnung
Darf die Polizei Blutproben bald selbst anordnen?

SP-X, Holger Holzer

27.03.2017Lesedauer: 1 Min.
Blutkontrolle: Mehr Befugnisse für die PolizeiVergrößern des BildesBlutkontrolle: Mehr Befugnisse für die Polizei (Quelle: dpa-bilder)
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Bislang benötigt die Polizei für eine Blutprobe eine richterliche Anordnung. Oder viel Zeit für Papierkram. Künftig sollen die Beamten auch selbst entscheiden dürfen, ob ein möglicherweise alkoholisierter Autofahrer zum Arzt muss.

Die Polizei soll künftig Blutproben bei Autofahrern auch ohne Zustimmung eines Richters durchführen dürfen. Das ist Teil eines Reformpakets der Bundesregierung zur Effizienzsteigerung der Strafverfolgung. Der entsprechende Gesetzentwurf ist nun im Rechtsausschuss diskutiert worden.

Bislang müssen Polizei und Staatsanwaltschaft zum Richter

Geplant ist die Streichung des sogenannten Richtervorbehalts bei der Blutentnahme, etwa bei Verdacht auf eine Alkoholfahrt. Bislang muss die Polizei bei jeder Blutprobe die Staatsanwaltschaft kontaktieren, die wiederum bei einem Richter die Erlaubnis einholt.

In Eilfällen muss zumindest versucht werden, eine richterliche Anordnung zu erlangen. Ist das nicht möglich, etwa weil zwischen 22 und 6 Uhr kein Richter zu erreichen ist, darf die Polizei selbst entscheiden. Sie muss das in den Ermittlungsakten aber ausführlich dokumentieren.

Die Strafprozessordnung will so den Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Verdächtigten gewährleisten.

Hintergrund: Gerichte sollen entlastet werden

Die neue Regelung sieht vor, die Anordnungskompetenz auf Staatsanwaltschaft und Polizei zu übertragen. Die Beamten vor Ort könnten dann selbst entscheiden. Betroffene könnten die Entscheidung nachträglich von einem Richter prüfen lassen. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Verfahren eine Entlastung der Gerichte. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

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