Die Straße ist frei, also raus aus der Lücke: Viele Autofahrer blinken beim Ausparken nicht – denn sie ändern ja nicht die Fahrtrichtung. Aber haben sie damit Recht?
Manche Autofahrer haben es beim Losfahren besonders eilig: kurzer Blick in den Spiegel und raus aus der Parklücke. Dass sie dabei blinken müssen, wird häufig vergessen. Dabei ist das Blinken nicht nur in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben, sondern es macht auch den Straßenverkehr sicherer.
Wer mit seinem Auto anfahren will, muss diese Absicht rechtzeitig und vor allem deutlich ankündigen, heißt es in Paragraf 10 der StVO. Dazu sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen – also die Blinker.
Blinker beim Ausparken und Anfahren rechtzeitig setzen
Das gilt übrigens auch für das Einfahren auf eine Straße aus einem verkehrsberuhigten Bereich, aus einem Grundstück oder einer Fußgängerzone. Geblinkt werden muss zudem, wenn Sie von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren.
Wichtig ist, dass Sie den Blinker beim Ausparken und Anfahren rechtzeitig setzen. Damit können Sie Unfälle vermeiden. Denn gerade Radfahrer und Motorradfahrer werden leicht übersehen. Durch den Blinker sind sie aber gewarnt und können sich auf die Situation einstellen.
Selbst wer den Blinker gesetzt hat, darf nicht einfach losfahren: Sie müssen immer die Vorfahrt gewähren und dürfen niemanden behindern oder gefährden. Wer seine Blinkpflicht missachtet, muss mit einer Geldbuße von zehn Euro rechnen. Leider wird auch der Schulter- und Spiegelblick häufig vergessen, wenn Autofahrer starten. Dabei ist es Ihre Pflicht, sich vorher zu vergewissern, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
- Nachrichtenagentur dpa