Wer trÀgt Schuld am Parkplatz-Unfall?
Ein Blechschaden nach dem Einkaufen â auch das noch! Aber welche Rechte und Pflichten gelten bei einem Unfall auf dem Supermarkt-Parkplatz?
Nach dem Einkauf im Supermarkt oder Baumarkt soll es oft schnell gehen: Alles in den Kofferraum, Einkaufswagen abgeben und ab nach Hause! Doch was, wenn es beim Ausparken aus der ParklĂŒcke plötzlich kracht â etwa weil ein anderes Auto im gleichen Moment losfahren wollte? Zum GlĂŒck nur ein Blechschaden. Aber wer ist schuld, wenn ein Unfall auf einem Supermarkt-Parkplatz passiert?
Mitschuld von 50 Prozent nicht unĂŒblich
"ParkplatzunfĂ€lle enden in der Regel in einer Haftungsteilung der Unfallgegner. Auch wenn einer der Beteiligten sich im Recht fĂŒhlt, urteilen die Verkehrsgerichte hĂ€ufig zu Ungunsten des vermeintlich Unschuldigen", erklĂ€rt Achmed Leser vom TĂV ThĂŒringen.
Oftmals werde eine Mitschuld von 50 Prozent angenommen. "Im Extremfall bleibt der GeschÀdigte sogar auf den gesamten Kosten sitzen", erlÀutert der Unfallexperte. Wie kann das sein?
Das gilt auf PrivatparkplÀtzen
Auch wenn sich ein Parkplatz auf einem PrivatgrundstĂŒck befindet, zĂ€hlt er zum öffentlichen Verkehrsraum, sobald er fĂŒr die Allgemeinheit frei zugĂ€nglich ist. Somit gilt dort die StraĂenverkehrsordnung (StVO).
"Vorsicht! Wer glaubt, sich auf rechts vor links berufen zu können oder darauf, Vorfahrt zu haben, wenn er sich auf der Fahrspur zwischen den Parkbuchten befindet, der irrt", warnt Leser.
Juristen begrĂŒnden dies damit, dass die Fahrspuren auf dem Parkplatz vorrangig dem Rangieren dienen â und nicht wie im normalen StraĂenverkehr dem Verkehrsfluss. Und beim Rangieren ist generell eine erhöhte Sorgfalt und besondere RĂŒcksichtnahme geboten.
"Kommt es zum Unfall, wird dem Bevorrechtigten in aller Regel ein Mitverschulden unterstellt, mindestens in der Höhe der allgemeinen Betriebsgefahr. Das sind zwischen 20 und 25 Prozent", erklÀrt Leser.
So können Sie UnfÀlle verhindern
Auf ParkplĂ€tzen sind stĂ€ndige Vorsicht und gegenseitige RĂŒcksicht oberstes Gebot. Autofahrer sollten sich daher immer so verhalten, dass sie keinen gefĂ€hrden, behindern oder gar schĂ€digen. Also auch stets bremsbereit sein.
Was viele nicht wissen: Auf ParkplÀtzen gilt Schrittgeschwindigkeit. "Wer aufgrund einer zu hohen Geschwindigkeit auf dem Parkplatz einen Unfall verursacht, haftet im Zweifel zu 100 Prozent."
Wie im normalen StraĂenverkehr rĂ€t Leser auch bei einem Unfall auf dem Parkplatz: Immer die Polizei rufen. Sie wird zwar vor Ort nicht zwingend die Schuldfrage klĂ€ren. Aber eine polizeiliche Erfassung des Unfalls ist gerade bei Leasing- oder Mietfahrzeugen oft erforderlich. Noch wichtiger: Zeugen suchen und Fotos vom Unfallgeschehen machen.
Und wer voreilig unmittelbar nach dem Unfall seine Schuld zugibt, sollte wissen, dass die eigene Versicherung im Extremfall von der Leistungsregulierung Abstand nehmen kann.