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Verkehrssünder – so teuer wird Ihre Strafe


Bußgeld oder Führerschein weg?
Verkehrssünder – so teuer wird Ihre Strafe

Von dpa
Aktualisiert am 20.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Auto fährt an Blitzer vorbei: Oft wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Bußgeld fällig.Vergrößern des BildesAuto fährt an Blitzer vorbei: Oft wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Bußgeld fällig. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)
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Womit müssen Sie bei einem Verkehrsverstoß rechnen? Viele Autofahrer stellen sich unsicher diese Frage. Der Bußgeldrechner des ADAC klärt auf – besondere Umstände bleiben dabei allerdings unberücksichtigt.

Der Bußgeld-Regelsatz für Verkehrsverstöße reicht von 60 bis 1.500 Euro. Dazu kommen je Verstoß ein oder zwei Punkte in Flensburg. Bei besonders gravierenden Zuwiderhandlungen müssen Sie dann zusätzlich für ein bis drei Monate den Führerschein abgeben. Obendrein werden oft noch 28,50 Euro für Auslagen und Gebühren fällig.

Anwendung des Bußgeldrechners

Was Verkehrssündern genau droht, zeigt der Bußgeldrechner des ADAC an. Dort wählen Sie eingangs die Kategorie des Verstoßes aus, also Geschwindigkeitsüberschreitung, dichtes Auffahren oder sonstige Zuwiderhandlungen. Dann klicken Sie sich durch die Angaben, bis am Ende die gesuchten Werte angezeigt werden. Als PDF-Dokument gibt es auch eine tabellarische Gesamtübersicht mit vielen Erklärungen.

Der ADAC weist aber ausdrücklich darauf hin, dass nur der Regelsatz berechnet wird. Besondere verschärfende Umstände wie Probezeit, Sachbeschädigung, Gefährdung oder Voreintragungen blieben unberücksichtigt. Das gilt auch für Umstände, die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen und eine Abweichung zugunsten des Betroffenen erlauben.

Buß- oder Verwarnungsgeld?

Ohnehin muss nicht immer ein Bußgeld gezahlt werden. Weniger schwerwiegende Verfehlungen sind mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro belegt, erklärt der Autoclub. Als sogenanntes Knöllchen wird die Verwarnung schriftlich angeboten und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Wer binnen dieses Zeitraum nicht zahlt, schlägt das Angebot aus und muss mit einem förmlichen Bußgeldverfahren rechnen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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