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Auto – StVO-Novelle: Erstes Bundesland setzt neue Tempostrafen aus


Nach Fehler im Gesetz
Erstes Bundesland setzt neue Tempostrafen aus

Von Markus Abrahamczyk

Aktualisiert am 02.07.2020Lesedauer: 1 Min.
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Tempomessung: Die Rechtsgrundlage der neuen Strafen ist nichtig, sagen Juristen.Vergrößern des Bildes
Tempomessung: Die Rechtsgrundlage der neuen Strafen ist nichtig, sagen Juristen. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)

Das ewige Hin und Her um die StVO: Wegen eines juristischen Fehlers gilt die jüngste Verschärfung der Fahrverbotsregeln als nichtig. Nun zieht ein erstes Bundesland die Konsequenz – und kehrt zurück zum alten Strafkatalog.

Erst am 28. April 2020 trat eine Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die unter anderem Temposünden härter ahnden soll. Dabei enthält sie laut der Einschätzung von Juristen einen Fehler, der alle neuen Regelungen nichtig macht. Diese Ansicht wird offenbar auch in der Politik geteilt: Die Verkehrsminister der Länder sind sich offenbar weitgehend einig, dass die StVO-Novelle wegen des Fehlers korrigiert werden müsse. Das berichtet der "Spiegel".

Saarland geht zurück zu alten Regeln

Demnach wendet das Saarland als erstes Bundesland bei Tempovergehen künftig wieder den alten Strafkatalog an, der vor der fehlerhaften Novelle galt. Als Grund werden rechtliche Unsicherheiten genannt. Laut des Berichts könnten weitere Bundesländer nachziehen.

Darum geht es
Im Zuge der der Novelle wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von innerorts mindestens 21 km/h und außerorts mindestens 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot geahndet. Hinzu kommen eine Geldbuße von 80 Euro und zwei Punkte in Flensburg (außerorts: 95 Euro Geldbuße). Vor der Novelle gab es Fahrverbote erst, wenn man mindestens 31 km/h innerorts beziehungsweise 41 km/h außerorts zu schnell fuhr.

Gegen die Verschärfung der Strafen protestierten Autofahrer und der Verkehrsclub ADAC. Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der die Novelle der StVO verantwortet, sprach sich gegen härtere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen aus. Er fordert die Rückkehr zum alten Strafkatalog. Ob er sich damit durchsetzen kann, ist derzeit unklar.

Verwendete Quellen
  • Spiegel (Online-Ausgabe)
  • Eigene Recherche
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