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Das falsche Licht kann Punkte einbringen


Das falsche Licht kann Punkte einbringen

  • Markus Abrahamczyk
Von Markus Abrahamczyk

Aktualisiert am 04.07.2022Lesedauer: 4 Min.
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt

FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

DΓ€mmerung, schlechtes Wetter und Gegenverkehr: Die falsche Wahl der Beleuchtung kann schnell fatale Folgen haben.
DΓ€mmerung, schlechtes Wetter und Gegenverkehr: Die falsche Wahl der Beleuchtung kann schnell fatale Folgen haben. (Quelle: MiS/imago-images-bilder)
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Ein rundes Dutzend verschiedener Lichter finden sich an modernen Autos. Aber was genau unterscheidet das Standlicht vom Parklicht? Und welche Strafe droht, wenn Sie mit der falschen Beleuchtung unterwegs sind?

Das Wichtigste im Überblick


  • Tagfahrlicht
  • Abblendlicht
  • Fernlicht
  • Warnblinklicht
  • Nebelscheinwerfer
  • Nebelschlussleuchte
  • Bremsleuchte
  • RΓΌckfahrscheinwerfer
  • Blinker
  • Standlicht
  • Parklicht
  • Umrissleuchte
  • Falsche Beleuchtung: Diese Bußgelder drohen

Sehen und gesehen werden: Nicht nur auf Instagram oder roten Teppichen ist es ΓΌberlebenswichtig. Sondern – und ganz besonders – auch im Straßenverkehr. DafΓΌr sind an unseren Autos eine ganze Reihe von Lichtern angebracht. Aber wann genau ist das Standlicht die richtige Wahl und wann das Parklicht? Und welche Folgen hat es, wenn Sie mit dem falschen Licht fahren? Der große Überblick verrΓ€t es.


Richtiges Verhalten auf der Autobahn

In Deutschland gilt auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Dies bedeutet, dass Sie sich nicht per Gesetz an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten mΓΌssen. Allerdings zahlt Ihre Versicherung im Falle eines Unfalls nicht, wenn Sie mit ΓΌberhΓΆhter Geschwindigkeit unterwegs waren.
Im Gegensatz zu Deutschland gelten im Ausland stÀrker begrenzte Geschwindigkeiten. Außerdem gelten andere Bußgeldkataloge. Informieren Sie sich vorab, welche Regelungen Sie wo beachten müssen, um vor Überraschungen gefeit zu sein.
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Tagfahrlicht

Das Tagfahrlicht dient nicht dazu, die Straße auszuleuchten. Sondern es soll allein die eigene Sichtbarkeit fΓΌr Entgegenkommende erhΓΆhen. Deshalb ist es nicht auf die Fahrbahn ausgerichtet, sondern es leuchtet geradeaus – und nur vorne. Da es verhΓ€ltnismÀßig schwach strahlt, blendet es dennoch keine anderen Verkehrsteilnehmer.

Abblendlicht

Wenn die SichtverhΓ€ltnisse es erfordern (also bei DΓ€mmerung oder Dunkelheit), wird das Abblendlicht eingeschaltet. Das gilt aber auch, wenn tagsΓΌber etwa Regen die Sicht einschrΓ€nkt.

Das Abblendlicht hat zwei Funktionen: Es dient der eigenen Sichtbarkeit und leuchtet die Fahrbahn aus. Die ausgeleuchtete FlÀche ist aber deutlich kleiner als beim Fernlicht, um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Aus diesem Grund leuchtet es übrigens meist asymmetrisch (rechts stÀrker als links). Außerdem macht es dadurch den Fahrbahnrand besser sichtbar, sodass FußgÀnger oder Tiere früher erkannt werden kânnen.

Fernlicht

Das Fernlicht ist deutlich stÀrker als das Abblendlicht. Es soll zum einen die Straße und Verkehrsschilder besser erkennbar machen. Andererseits dient es auch als Signalgeber. Weil es sehr weit und hell strahlt, dürfen Sie es nur benutzen, wenn Sie dabei Vorausfahrende und den Gegenverkehr nicht blenden. Wer das Fernlicht ohne Grund einschaltet, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro (bei GefÀhrdung anderer Verkehrsteilnehmer: 15 Euro).

Bei Nebel oder Schnee sollten Sie das Fernlicht nicht einschalten – Sie wΓΌrden sich selbst blenden.

Wenn Sie oder andere Autofahrer in Gefahr sind, darf das Fernlicht auch als Signalgeber dienen ("Lichthupe"). In anderen FΓ€llen ist der Einsatz der Lichthupe strafbar. Die genauen Regeln dazu erfahren Sie hier.

Warnblinklicht

Den Warnblinker müssen Sie sofort einschalten, wenn Ihr Auto liegen geblieben ist und von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann. Wenn ein Auto von einem anderen abgeschleppt wird, müssen sogar beide Fahrer das Warnblinklicht einschalten. Darüber hinaus darf das Warnblinklicht nur benutzt werden, wenn andere durch das eigene Fahrzeug gefÀhrdet werden oder vor Gefahren gewarnt werden sollen. Das gilt etwa beim Auffahren auf ein Stauende oder wenn es auf der Autobahn besonders langsam vorangeht. Der Missbrauch des Warnblinkers kann Ihnen ein Bußgeld in Hâhe von fünf Euro einbringen.

Nebelscheinwerfer

Nur wenn die Sicht wirklich schlecht ist (etwa wegen Regen, Nebel oder dichtem Schneefall), dΓΌrfen Sie die Nebelscheinwerfer einschalten – und nur zusammen mit dem Stand- oder Abblendlicht.

Diese Scheinwerfer strahlen ihr Licht flach über der Straße aus. Das hat zwei Vorteile: Erstens ist dort weniger Nebel als weiter oben. Und zweitens wird dadurch der Nebel weniger stark angestrahlt, der sich direkt vor den Augen des Fahrers befindet.

Wer trotz Notwendigkeit ohne Nebellicht fÀhrt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 90 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Bei besserer Sicht müssen Sie die Nebelscheinwerfer sofort wieder ausschalten (Bußgeld: 20 Euro).

Nebelschlussleuchte

Auch für die Nebelschlussleuchte gelten strenge Regeln: Sie darf wirklich nur bei dichtem Nebel genutzt werden. Und zwar erst dann, wenn die Sichtweite unter 50 Metern (der Abstand zwischen zwei Leitpfosten) liegt. Sonst droht ein Bußgeld (bis zu 35 Euro). Diese Regel gilt innerorts genauso wie außerorts. Und noch etwas: Wenn die rote Nebelschlussleuchte brennt, dürfen Sie hâchstens mit Tempo 50 fahren.

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Bremsleuchte

An jedem Auto und auch an jedem AnhΓ€nger sind hinten zwei Bremsleuchten vorgeschrieben. Sie leuchten rot auf, sobald der Fahrer auf die Bremse tritt, und warnen die Fahrer der folgenden Autos.

RΓΌckfahrscheinwerfer

Der weiß leuchtende Rückfahrscheinwerfer zeigt an, dass ein Auto rückwÀrts fÀhrt oder damit beginnt. Er wird automatisch aktiviert, sobald Sie den RückwÀrtsgang einlegen. Bestimmte Fahrzeuge wie MotorrÀder benâtigen keinen Rückfahrscheinwerfer.

Blinker

Seine offizielle Bezeichnung beschreibt perfekt die Aufgabe des Blinkers: Fahrtrichtungsanzeiger. Wer also seine Fahrtrichtung Γ€ndert, muss vorher den Blinker einschalten. Dann leuchten vorn und hinten entsprechend der neuen Fahrtrichtung die gelben Lichter auf.

Standlicht

Das Standlicht (auch Begrenzungslicht genannt) soll haltende Autos besser sichtbar machen. Es leuchtet an der Front und am Heck des Autos. Schalten Sie es zum Parken oder Halten außerhalb geschlossener Ortschaften ein, wenn es keine Straßenbeleuchtung gibt. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt das Parklicht.

Parklicht

Innerorts sollte bei schlechter Sicht aufs parkende Auto das Parklicht eingeschaltet werden. Es ist dasselbe Licht wie beim Standlicht – allerdings leuchtet es nur auf der Seite des Autos, die dem Verkehr zugewandt ist.

Umrissleuchte

Große Fahrzeuge ab einer Breite von 2,10 Metern brauchen Umrissleuchten an ihren Àußersten Punkten (vorne weiß, hinten rot). Sie sollen dem übrigen Verkehr rechtzeitig die Ausmaße des Lkw, Busses oder Wohnmobils anzeigen. Bei einer Breite zwischen 1,80 und 2,10 Metern sind Umrissleuchten erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. An schmaleren Fahrzeugen sind sie verboten.

Bußgeld nicht nur bei falschem Licht
Nicht nur für das falsche Licht kann es eine Geldbuße geben: Wer mit einer defekten oder verschmutzten Beleuchtung fÀhrt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld (20 Euro) rechnen.

Falsche Beleuchtung: Diese Bußgelder drohen

Fehler Bußgeld Punkte
Beleuchtung nicht vorschriftsmÀßig benutzt 20
mit GefΓ€hrdung 25
mit SachbeschΓ€digung 35
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren 10
mit GefΓ€hrdung 15
mit SachbeschΓ€digung 35
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen innerorts 25
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen außerorts 60 1
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren 10
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmÀßig beleuchtet 20
mit SachbeschΓ€digung 35
Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt 10
Missbrauch der Warnblinkanlage 5
Missbrauch von Hupe und Lichthupe 5
mit BelΓ€stigung 10

(Quelle: bussgeld-info.de)

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Verwendete Quellen
  • bussgeld-info.de
  • Eigene Recherche
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