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Deutschland im Schnee-Chaos: Eingeschneite Parkmarkierung – droht ein Bußgeld?


Deutschland versinkt im Schnee
Eingeschneite Parkmarkierung übersehen – droht ein Bußgeld?

Von Markus Abrahamczyk

Aktualisiert am 06.02.2021Lesedauer: 2 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Parken im tiefen Schnee: Droht hier ein Bußgeld?Vergrößern des Bildes
Parken im tiefen Schnee: Droht hier ein Bußgeld? (Quelle: SP-X)

Arktis-Wetter in Deutschland: Die kommenden Tage bringen einige Extreme, unter anderem eine kniehohe Schneedecke. Auch Autofahrer stehen dadurch vor einigen Herausforderungen. Was nun zu beachten ist.

Deutschland steht vor einer extrem seltenen Wetterlage. Einigen Regionen bringt sie gewaltige Schneemassen und einen Wind wie in der Arktis. Wegen des Lockdowns werden wir die Kälte zumeist im warmen Zuhause aussitzen. Und wer die eigenen vier Wände verlassen muss, dürfte sich nach Möglichkeit ins beheizte Auto flüchten. Dann sollten Sie aber nicht nur besonders umsichtig fahren – sondern auch mit Bedacht parken.

Bußgeld bei verschneiter Parkmarkierung?

Selbst die größte Umsicht schützt aber nicht immer vor einem Knöllchen. Zum Beispiel, wenn die Schneedecke eine Parklinie überdeckt und Sie deshalb die Markierung vermeintlich missachtet haben. Was dann? Müssen Sie das Bußgeld bezahlen?

Die Antwort: Nein, den Strafzettel müssen Sie nicht akzeptieren. Hier gilt nämlich der Sichtbarkeitsgrundsatz. Verdeckte Verkehrszeichen und Markierungen entfalten keine Rechtswirkung, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 3 RBs 336/09) schon im Jahr 2010. Ein Widerspruch kann sich also lohnen.

Trotzdem sollte niemand glauben, Schneefall setze alle Regeln außer Kraft.

  • Einige Schilder sind schon wegen ihrer Form klar zu erkennen (etwa das achteckige Stoppschild) – auch nach starkem Schneefall. Hier gibt's also keine Ausreden.
  • Außerdem wird vorausgesetzt, dass Autofahrer die Schilder in ihrem Wohnumfeld kennen.
  • Und bei einem verschneiten Parkverbotsschild erwartet der Gesetzgeber, dass Autofahrer gemäß ihrer Sorgfaltspflicht das Schild zur Not per Hand vom Schnee befreien.
  • Hinzu kommt: Dass ein Schild oder eine Markierung unerkennbar zugeschneit war, lässt sich im Nachhinein mitunter schwierig beweisen.

Am besten auf ebener Fläche parken

Aber nicht allein verschneite Markierungen können das Parken im Winter erschweren. Die erste Hürde ist häufig schon die Wahl eines geeigneten Stellplatzes. Idealerweise steht das Auto bei Frost auf einer ebenen Fläche. Denn wenn sich Eis bildet, wird es beim Einsteigen rutschig. Das ist an einer Schräge deutlich gefährlicher als in der Ebene.

Hat sich über Nacht Eis gebildet? Beachten Sie den Untergrund deshalb nicht erst beim Anfahren, sondern schon beim Einsteigen.

Wenn sich am Straßenrand bereits ein Schneeberg gebildet hat, sollten Sie das Auto nicht achtlos daneben parken. Die Fahrbahn muss weiterhin breit genug bleiben, dass der Verkehr ausreichend Platz hat. Bedenken Sie dabei, dass große Räumfahrzeuge und Lieferanten mehr Raum einnehmen als ein schmaler Kleinwagen. Idealerweise parken alle Autos deshalb nur auf einer Seite der Fahrbahn. Klappen Sie die Außenspiegel ein. Das schützt vor Spritzern der vorbeifahrenden Autos und vor Schäden. Würde es für den durchfahrenden Verkehr zu eng werden, dann suchen Sie lieber nach einem geeigneteren Stellplatz.

Nicht unter Dächern und Bäumen parken

Wer unter stark zugeschneiten Dächern parkt, muss mit einer Dachlawine und dadurch mit viel Arbeit rechnen, um das Auto später vom Schnee zu befreien. Vor allem dort, wo es selten und wenig schneit, fehlen häufig entsprechende Warnschilder und Sicherungen an den Dächern.

Der Last des vielen Schnees kann auch mancher Ast nicht standhalten. Und abgebrochene Äste haben schon so manche Delle verursacht. Vermeiden Sie es deshalb auch, bei starkem Schneefall unter Bäumen zu parken.

Unter der dichten Schneedecke verstecken sich übrigens auch Poller und Bordsteine. Bahnen Sie sich deshalb besonders sorgsam und umsichtig den Weg in die Parklücke.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur SP-X
  • Die Zeit
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