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Autoschäden: Wann die Kfz-Versicherung bei einem Unfall nicht zahlt


Richtig teure Irrtümer
Wann die Kfz-Versicherung nicht zahlt

Von t-online, sm, ron, ccn

Aktualisiert am 19.11.2023Lesedauer: 4 Min.
Nach dem Unfall: In der Regel sollte nun die Versicherung den Schaden übernehmen. Es gibt aber so manche Ausnahme.Vergrößern des BildesNach dem Unfall: In der Regel sollte nun die Versicherung den Schaden übernehmen. Es gibt aber so manche Ausnahme. (Quelle: monkeybusinessimages/getty-images-bilder)
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Eine Kfz-Versicherung deckt automatisch alle Schäden ab? Das stimmt natürlich nicht. Es gibt einige Einschränkungen, die aber selbst Kenner überraschen dürften.

1. Beulen und Kratzer am Auto

Es kann vorkommen, dass Äste Kratzer am Fahrzeug verursachen. Viele Versicherte gehen davon aus, dass ihre Kaskoversicherung den Schaden übernimmt. Irrtum: Nur bei einer Vollkaskoversicherung werden derartige Schäden ohne größere Vorbedingungen reguliert. Zu beachten ist zudem, dass Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Die Teilkaskoversicherung greift nur, wenn ein Sturm mit mindestens Windstärke 8 die Schäden verursacht hat.

2. Was bei Wildunfällen gilt

Bei einem Wildunfall übernimmt die Kaskoversicherung üblicherweise den Schaden – allerdings nur dann, wenn der Unfall während der Fahrt passiert ist. Verursacht ein Wildtier einen Schaden an einem parkenden Auto, muss der Versicherte nachweisen, dass es sich um einen Fall für die Kfz-Versicherung handelt. Daher sollte immer sofort die Polizei oder ein Förster gerufen werden. Als Zeugen können diese Personen den Unfall dann gegenüber dem Versicherer bestätigen.

Wenn frei laufende Hunde, Katzen, Pferde oder Kühe für einen Schaden am Auto verantwortlich sind, haftet der Tierhalter mit seiner Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese Schäden werden in der Regel nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.

3. Wie die Kfz-Versicherung mit Vandalismus umgeht

Schäden durch Vandalismus sind bei der Teilkaskoversicherung ausgeschlossen, hier gibt es in diesem Fall keinen Versicherungsschutz. Wenn zum Beispiel das Cabriodach aufgeschlitzt oder der Außenspiegel abgetreten wurde, hilft nur eine Vollkaskoversicherung. Anders verhält es sich, wenn die Schäden verursacht wurden, um einen Diebstahl zu begehen.

Laut Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) greift die Teilkaskoversicherung beispielsweise, wenn Kriminelle durch das aufgeschnittene Cabriodach in den Wagen eindringen und etwas stehlen oder wenn sie den Außenspiegel abmontieren, um ihn weiterzuverkaufen.

4. Diebstahl aus dem Auto

Viele Kfz-Halter nutzen ein mobiles Navigationsgerät. Wird es aus dem Auto gestohlen, nützt eine Teilkaskoversicherung nichts. Nur festmontierte Geräte, die geklaut werden, ersetzt diese Versicherung. Bei allen anderen Gegenständen, wie etwa Mobiltelefonen, Handtaschen oder anderen Wertsachen, benötigt man für die Schadensregulierung eine Vollkaskoversicherung. Wenn das nicht der Fall ist, übernimmt eventuell die Hausratversicherung den Schaden.

5. Wohnwagen nicht automatisch mitversichert

Einer der Mythen im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung, der weit verbreitet ist: Wenn ein Wohnwagen an ein vollkaskoversichertes Auto angehängt wird, soll er angeblich automatisch mitversichert sein. Aber Achtung: Das ist nicht der Fall. Genau wie ein Pkw ist ein Wohnwagen zulassungspflichtig. Deswegen wird dafür auch eine eigene Haftpflichtversicherung für den kompletten Versicherungsschutz benötigt.

6. Alkohol am Steuer – Prüfen der Teilschuld

Wer einen Unfall unter Einfluss auch von kleinen Mengen an Alkohol unter der 0,5-Promillegrenze verursacht, muss immer mit einer Teilschuld rechnen. Der Versicherer wird prüfen, ob der Unfall ohne Alkohol hätte verhindert werden können.

7. Nicht verkehrstüchtiges Auto nicht versichert

Sollte nach einem Unfall festgestellt werden, dass ein nicht verkehrstüchtiges Auto im Spiel war, wird die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. Dies stufen Gesellschaften als grob fahrlässiges Handeln ein. Die Kfz-Versicherung kann jedoch kulant sein, wenn die TÜV-Plakette schon abgelaufen ist, der Wagen aber noch voll verkehrssicher ist.

8. Viele Unfälle haben Konsequenzen in der Versicherung

Die Annahme, dass man als Versicherungsnehmer beliebig viele Unfälle und Schäden bei der Versicherung einreichen kann, ist falsch. Auch bei Kunden, die regelmäßig ihre Prämien zahlen, können häufige Schäden Konsequenzen haben. Zunächst werden sie natürlich in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft und müssen unter Umständen höhere Beiträge zahlen.

Der Versicherer hat aber auch das Recht, von sich aus den Vertrag zu kündigen. Das geht theoretisch nach jedem Schaden. Je öfter Sie also bei Ihrer Versicherung Kosten verursachen, desto mehr steigt das Risiko, dass Sie hinausgeworfen werden. Das einzig Gute daran: Bereits gezahlte Prämien für kommende Monate erhalten Sie zurück. Was Sie tun können, wenn Sie die Versicherung rauswirft, können Sie hier nachlesen.

9. Autoschlüssel verloren – Versicherung informieren

Wenn Sie Ihren Autoschlüssel aus grober Fahrlässigkeit verlieren, er Ihnen zum Beispiel aus der Tasche fällt, zahlt die Versicherung für eine Umkodierung und die Anfertigung neuer Schlüssel in der Regel nicht. Anders sieht es aus, wenn bei einem Wohnungseinbruch auch der Autoschlüssel gestohlen wird. Hier zahlt die Versicherung, wenn Sie zusätzlich auch die Polizei informiert wird.

Wichtig: Wenn Ihr Schlüssel weg ist, müssen Sie Ihre Versicherung umgehend darüber in Kenntnis setzen. Teil- und Vollkasko kommen nämlich für den Fall auf, dass das Auto infolge eines verlorenen Schlüssels gestohlen wird. Aber nur dann, wenn Sie davon vorher weiß. Für den Fall, dass der Schlüssel weg ist: Bringen Sie Ihr Auto auf jeden Fall an einen einzeln abschließbaren Ort, damit Diebe keine Chance haben.

10. Beladungsschäden:

Kurz nicht aufgepasst, und schon ist der Einkaufswagen gegen das Auto des Nebenmanns auf dem Supermarktparkplatz gerollt. Hier ist in vielen Fällen nicht die private Haftpflicht, sondern die Kfz-Versicherung gefragt. Allerdings nur für Schäden an fremden Gegenständen.

Grundsätzlich gehört nämlich sowohl das Be- als auch das Entladen zum Betrieb eines Fahrzeugs. Wenn Sie mit dem Umladen begonnen haben und sich dann der Wagen verselbstständigt, ist die Kfz-Haftpflicht zuständig. Wenn Sie noch nach dem Schlüssel kramen, kann es allerdings auch sein, dass die Privathaftpflicht aufkommen muss.

Verwendete Quellen
  • Bund der Versicherten
  • allienzdirect.de: "Autoschlüssel verloren oder gestohlen"
  • Nachrichtenagenturen dpa, dpa-tmn
  • Eigene Recherchen
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