Kein Schaden, trotzdem Strafe Gericht urteilt: Wer Blitzer stört, zahlt – und zwar kräftig

Ein Tritt gegen den Blitzer kann teuer werden – selbst wenn er keinen Schaden anrichtet. Ein Urteil zeigt, welche Folgen drohen.
Ein Strafzettel wäre deutlich billiger gewesen: Ein Mann will kurzen Prozess mit einem Blitzer machen, der am Rand einer Straße aufgestellt ist. Die Radarfalle kippt um – viel mehr passiert nicht. Dennoch landet die Angelegenheit vor Gericht. Nun ist das Urteil da.
Das war geschehen
Kurzer Aussetzer mit teuren Folgen: Ein Mann trat gegen eine mobile Radarfalle. Das Gerät stürzte um, wurde aber nicht beschädigt. Dennoch reichte es aus, um die Messfunktion für eine Stunde zu stören. Das Oberlandesgericht Hamm stellte klar: Wer eine solche Anlage umwirft, macht sich strafbar – auch ohne Schaden. (Az.: 4 ORs 25/25 OLG)
Nach § 316b StGB reiche es aus, wenn die Funktionsfähigkeit des Gerätes beeinträchtigt wird. Damit bestätigte das Oberlandesgericht ein Urteil der Vorinstanzen.
Diese Strafe gab es
Der Täter war bereits vom Amtsgericht und Landgericht Paderborn verurteilt worden. Die ursprünglich verhängte Geldstrafe von 3.200 Euro wurde im Berufungsverfahren auf 1.600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) reduziert. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Eingriffe haben Rechtsfolgen
Die Entscheidung des Gerichts macht deutlich, dass auch ohne Sachbeschädigung rechtliche Konsequenzen drohen, wenn öffentliche Einrichtungen gestört werden. Die Funktionsfähigkeit von Messanlagen, wie sie für die Verkehrssicherheit eingesetzt werden, müsse jederzeit gewährleistet sein. Eine Beeinträchtigung – und sei sie auch nur kurzfristig – kann als Straftat geahndet werden.
Das Beispiel zeigt: Die Strafverfolgung bei Störung öffentlicher Einrichtungen wird streng gehandhabt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Radaranlage umstößt, muss mit einer Strafanzeige rechnen – unabhängig davon, ob das Gerät beschädigt ist oder nicht.
- lto.de: Blitzerschubsen ist eine Straftat