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Bundesnetzagentur stoppt Verkauf von Millionen Geräten


Verbotene Funktionen
Bundesnetzagentur stoppt Millionen verbotene Produkte

Von dpa, arg

28.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Drohne - ein echtes Männer-Spielzeug.Vergrößern des BildesFlugdrohnen gehören zu den Produkten, die am häufigsten gesperrt wurden. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Unerlaubte Funktionen und Gefährdung für die Sicherheit: Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr Millionen Produkte gesperrt. Für Händler und Hersteller kann das teuer werden.

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr den Verkauf von fast 23 Millionen verbotenen Produkten gestoppt. Darunter waren allein 7,7 Millionen Funkkopfhörer, die unzulässigerweise auf Frequenzen arbeiteten, die für sicherheitsrelevante Dienste wie Polizei oder Feuerwehr reserviert sind, wie die Aufsichtsbehörde am Freitag mitteilte.

Auch extrem billige Messgeräte und ferngesteuerte Flugdrohnen wurden millionenfach für den Verkauf gesperrt. Hier bemängelte die Netzagentur häufig fehlende CE-Kennzeichnungen oder das Fehlen von Kontaktdaten des Anbieters.

"Die Bundesnetzagentur geht konsequent gegen nicht konforme Produkte vor und verhindert, dass sie am deutschen Markt weiter angeboten werden", sagte der Präsident der Aufsichtsbehörde, Jochen Homann. Dadurch leiste die Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz.

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Deutlich mehr Sperrungen als im Vorjahr

Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der gesperrten Produkte um fast zwei Millionen. Der größte Anteil der Sperrungen betraf den Onlinehandel. Hier ermittelte die Behörde insgesamt 1.936 Produkte, die den europäischen Vorgaben nicht entsprachen. Sie wurden von den Plattformbetreibern gesperrt.

Betroffen davon waren 21,4 Millionen einzelne Geräte. Onlinehändler, die ihre Produkte in millionenfacher Stückzahl anbieten, stehen bereits seit Jahren besonders im Fokus der Ermittler, da sich bei vielen ihrer Produkte Sicherheitslücken auftun.

Aufgrund von Kontrollen im deutschen Einzelhandel erließ die Netzagentur 23 weitere Vertriebsverbote und forderte in weiteren 1.095 Fällen zur Behebung von Mängeln auf. Häufig ging es um LED-Beleuchtungsmittel und Netzteile.

Der Zoll meldete im vergangenen Jahr rund 6.500 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur. In rund 91 Prozent der Fälle erfolgte keine Freigabe der Produkte für den deutschen Markt, weil eindeutige Mängel vorlagen. Insgesamt waren rund 320.000 Produkte betroffen.

Darauf sollten Sie achten

Auf ihrer Webseite erklärt die Bundesnetzagentur, wie genau Produkte ausgewählt und getestet werden. So werden stichprobenartig elektronische Geräte, Unterhaltungselektronik, aber auch Lampen und Produkte mit Funk- oder Internetfähigkeit ausgewählt und untersucht.

Hierbei wird vor allem darauf geachtet, ob die Geräte ihrem Funktionsumfang entsprechen, gültige Sicherheitssiegel besitzen oder unerlaubte Funktionsweisen – wie beispielsweise das Abhören bestimmter Funkfrequenzen oder Spionagefähigkeiten – eingebaut haben.

Zudem werde nicht nur der Online- und Versandhandel, sondern auch Läden vor Ort geprüft. Vor allem Produkte, die aus Drittstaaten in die EU importiert werden, sind im Fokus der Ermittler.

Damit Verbraucher nicht Gefahr laufen, unerlaubte Produkte zu erwerben und um persönliche Sachschäden zu vermeiden, wird empfohlen, auf folgende Dinge zu achten:

  • Bei Schnäppchen handelt es sich häufig um minderwertige Ware.
  • Produkte aus Staaten außerhalb der EU unterliegen nicht zwangsläufig dem europäischen Verbraucherschutz. Kommt es zu Fehlfunktionen oder Defekten, haftet der Käufer.
  • Gibt es keinen Ansprechpartner des Händlers in der EU, wird bei Defekt oder Umtausch keine Haftung auf Seiten des Verkäufers übernommen.

Ebenfalls sanktioniert die Bundesnetzagentur Verkäufer auch nach Schwere des Vergehens und dem Risiko, das von dem jeweiligen Produkt ausgeht. Bei Verstößen gegen die CE-Kennzeichnung kann der Hersteller freiwillig nachbessern. Bei Feststellung erheblicher Mängel wird der Verkauf des Produktes generell verboten und der Hersteller muss die angefallenen Prüfkosten tragen. Handeln Hersteller oder Verkäufer bewusst fahrlässig, können auch Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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