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Paket-Betrugsmasche: Kriminelle verschicken SMS – Verbraucherzentrale warnt


Verbraucherzentrale warnt
Smishing: Neue Paket-Betrugsmasche per SMS

Von t-online, lhe

Aktualisiert am 05.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Hand tippt auf einem Smartphone (Symbolbild): Experten befürchten eine Welle von Betrugs-SMS, sogenanntem "Smishing".Vergrößern des BildesEine Person tippt auf einem Smartphone (Symbolbild): Aktuell geht wieder eine neue Betrugsmasche per SMS herum. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Wieder einmal geht eine Betrugsmasche mit Paketen um. Diesmal sollen Betroffene eine angebliche Zollgebühr zahlen. Die Verbraucherzentrale warnt.

In unserer globalisierten Welt ist es keine Seltenheit mehr, dass man sich etwas im Internet bestellt, das aus einem fernen Land stammt. Beliebte Shopping-Webseiten verschicken ihre Produkte teils direkt aus den Produktionsländern wie China. Dabei kann es passieren, dass Zollgebühren anfallen.

Diesen Umstand versuchen Betrüger ausnutzen. Der Verbraucherzentrale Niedersachsen zufolge gibt es eine neue Masche, die derzeit im Umlauf ist. Betroffene bekommen eine SMS mit der Information, dass für ein Paket eine Zollgebühr fällig wird. Über einen Link in der Nachricht sollen die Kosten beglichen werden.

Die Kriminellen geben dabei vor, von der Deutschen Post zu sein – oder wollen zumindest den Anschein erwecken, indem sie etwa "DPOST" an den Anfang der SMS stellen. Bei einem Blick auf die Nummer des Absenders ist jedoch schnell klar, dass es sich nicht um einen deutschen Anschluss handeln kann. Die meisten Nummern haben die Vorwahl +33, die zu Frankreich gehört.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, solche SMS zu ignorieren und zu löschen. Auf keinen Fall sollten Empfänger auf den Link klicken. "Hier geht es vermutlich darum, schädliche Apps zu verbreiten, persönliche Daten auszulesen oder massenhaft Nachrichten an gespeicherte Kontakte zu senden", so Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Auch wenn man ein Paket aus dem Ausland bestellt hat – Zollgebühren werden nie auf eine solche Art und Weise erhoben. Sie werden in den meisten Fällen direkt vor dem Versand oder bei der Zustellung bezahlt.

Manchmal bleiben Pakete auch beim Zollamt hängen, der Empfänger muss es dort abholen und vor Ort zahlen – allerdings erfolgt die Benachrichtigung dann per Post, nicht per SMS.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
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