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Corona-Warn-App: So viel kostete die App den Bund


Pandemie
Corona-Warn-App kostete den Bund 214 Millionen Euro

Von dpa
Aktualisiert am 01.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Messbarer Effekt: Derzeit wird untersucht, ob sich die Millionen-Investition in die Corona-Warn-App gelohnt hat.Vergrößern des BildesMessbarer Effekt: Derzeit wird untersucht, ob sich die Millionen-Investition in die Corona-Warn-App gelohnt hat. (Quelle: IMAGO / Rolf Poss)
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Die Corona-Warn-App hat dem Bund 214 Millionen Euro gekostet. Eine Simulation liefert erste messbare Erkenntnisse, ob sich der hohe Preis gelohnt hat.

Die inzwischen abgeschaltete Corona-Warn-App hat den Bund mehr als 200 Millionen Euro gekostet. Mit Stand vom 31. Juli 2023 wurden durch die Bundesregierung auf Basis der geschlossenen Verträge insgesamt rund 214 Millionen Euro verausgabt, wie das Gesundheitsministerium auf eine Kleine Anfrage der Union antwortete. Hohe Kostenpositionen waren demnach unter anderem Einrichtung und Betrieb einer Hotline und die Anbindung der Teststellen an die App.

Simulation zeigt Einfluss der App auf die Infektionsrate

Die millionenfach genutzte Anwendung war zum 1. Juni in einen "Schlafmodus" versetzt worden. Bereits am 1. Mai hatte man wegen der entspannteren Pandemie-Lage die Funktion für gegenseitige Warnungen nach einem positiven Test abgeschaltet. Die Verträge mit den Dienstleisterns SAP und T-Systems sind Ende Mai ausgelaufen. Eine Weiterentwicklung der App ist derzeit nicht vorgesehen. Seit dem Start im Juni 2020 hatten die App laut Ministeriumsantwort 48,67 Millionen Menschen heruntergeladen.

Derzeit werde in Simulationen modelliert, wie die Corona-Pandemie in Deutschland ohne die App, aber auch bei stärkerer Nutzung der App verlaufen wäre, hieß es weiter. Vorläufige Ergebnisse zeigten, dass sie "einen deutlichen und messbaren reduzierenden Einfluss auf die Zahl der Infektionen und Todesfälle hatte".

Die Bundesregierung prüfe, wie die App künftig sinnvoll genutzt werden könne. "Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen." Eine mögliche Reaktivierung wäre "auch kurzfristig in weniger als drei Monaten" möglich. Voraussetzung sei eine neue Beauftragung dafür.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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