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X: EU-Kommission eröffnet Verfahren wegen Falschinformationen


Soziale Medien
Wegen Falschinformationen: EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen X

Von afp, t-online
Aktualisiert am 18.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0302394172Vergrößern des BildesDie Social-Media-Plattform "X": Bis vor einigen Monaten war sie noch als "Twitter" bekannt. (Quelle: IMAGO/Nikolas Kokovlis/imago-images-bilder)
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Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen X eröffnet. Es geht unter anderem um den Konflikt zwischen Israel und der Hamas.

Die Europäische Union hat den Onlinedienst X (vormals Twitter) wegen der Verbreitung von Falschinformationen ins Visier genommen und ein formales Verfahren eingeleitet. Die EU-Kommission hat unter anderem Untersuchungen wegen der "Verbreitung illegaler Inhalte" gemäß dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) eingeleitet. Laut einer Pressemitteilung der Kommission vom Montag hat das US-Unternehmen keine zufriedenstellenden Antworten auf eine Informationsanfrage aus Brüssel geliefert.

Die Kommission will nach eigenen Angaben zudem überprüfen, ob die sogenannten blauen Haken auf der Plattform "täuschend" wirken können. Elon Musk, der das Unternehmen vor über einem Jahr kaufte, hatte kürzlich ein Abo-Modell eingeführt, bei dem Nutzerinnen und Nutzer den begehrten Haken kaufen können.

Die Kennzeichnung sollte zuvor die Echtheit von Profilen von Institutionen und Prominenten anzeigen. Zudem wird vermutet, dass X nicht ausreichend Daten zu Werbeanzeigen herausgibt.

Brüssel hatte Plattform schon im Oktober gewarnt

Bereits im Oktober hatte Brüssel aufgrund ähnlicher Vorfälle den Finger erhoben. Der am 31. August in Kraft getretene Digital Services Act (DSA) verpflichtet die großen Internetkonzerne dazu, gegen die Verbreitung von Desinformationen auf ihren Plattformen vorzugehen. Laut einer Studie der EU-Kommission hat X den höchsten Anteil an solchen Falschinformationen. Kritiker werfen dem Inhaber Elon Musk vor, seit der Übernahme von Twitter die Moderation von Inhalten sowie das Vorgehen gegen Hassrede und Falschinformationen stark zurückgefahren zu haben.

Nach Angaben der EU-Kommission ist es das erste Verfahren, das aufgrund des neuen Gesetzes gegen eine Online-Plattform durchgeführt wird. Am Ende eines solchen Verfahrens könnte eine hohe Geldbuße stehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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