Vorgehen gegen Hacker NRW will "digitalen Hausfriedensbruch" einführen
Damit Polizei und Justiz besser gegen krimineller Hacker vorgehen können, soll das Strafgesetzbuch um den Straftatbestand "digitaler Hausfriedensbruch" erweitert werden. Das fordert der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU).
Immer öfter werden Computer und Smartphones mit schädlichen Programmen infiziert. "Dazu reicht oft schon das Anklicken von Links in Spam-Mails oder das Öffnen infizierter Dateianhänge." Auch elektronische Geräte in Fahrzeugen und Wohnungen würden von Online-Kriminellen zunehmend missbraucht.
Bereits vor einem Jahr habe der Bundesrat eine Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht. "Es ist völlig unverständlich, dass Bundesjustizminister Heiko Maas diese drängende Problematik noch immer nicht aufgegriffen hat", kritisierte Biesenbach den SPD-Politiker.
Manipulierte Geräte werden mehr und mehr zum Problem
Dabei müssten die Bürger dringend vor manipulierter "Zombie-IT" geschützt werden. "Vor kurzem ist ein Pärchen von der Webcam seines Smart-TV heimlich beim Liebesspiel gefilmt worden", berichtete der Minister. "Der Mitschnitt tauchte anschließend auf einer Porno-Website auf. Solche Fälle machen deutlich, dass der eigene Fernseher schnell zur Waffe gegen seinen Benutzer werden kann."
Die Gesetzesinitiative aus der Länderkammer sieht in besonders schweren Fällen des digitalen Hausfriedensbruchs bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vor, etwa bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.