Verstoß gegen Datenschutzregeln Europäische Gerichtshof lehnt Sammelklage gegen Facebook ab
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Sammelklage von Datenschützern rechtlich nicht zulässig ist. Der Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems muss in Österreich erneut klagen.
EU-Recht ermöglicht keine national gebündelten Sammelklagen gegen Facebook, Nutzerklagen im jeweiligen Heimatland sind nur durch einzelne Personen möglich. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Demnach kann auch der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems als Verbraucher in Österreich klagen, obwohl er sich auch beruflich mit dem Datenschutz bei Facebook beschäftigt. (Az: C-498/16)
Schrems hatte in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook Ireland wegen angeblicher Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln eingereicht. Er fordert die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz. Facebook meint, Schrems könne nur am Firmensitz in Irland klagen.
Der EuGH entschied, dass Schrems den "Verbrauchergerichtsstand" an seinem österreichischen Wohnort in Anspruch nehmen könne. Seine Verbrauchereigenschaft gehe nicht dadurch verloren, dass er sich auch beruflich mit dem Datenschutz bei Facebook beschäftigt und hierzu Vorträge hält und Bücher publiziert. Den Verbrauchergerichtsstand könnten Verbraucher aber nur persönlich nutzen. Ansprüche anderer Facebook-Nutzer könne Schrems daher nicht geltend machen.
Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa