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Deutsche Bahn kriegt Ärger mit dem Bundeskartellamt


Verfahren eingeleitet
Kartellamt wirft Bahn Behinderung von Mobilitätsplattformen vor

Von rtr, str

28.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Die App der Deutschen Bahn "DB Navigator" ist auf einem Smartphone zu sehen: Das Kartellamt untersucht, ob die Bahn andere Mobilitätsdienstleister aus dem Internet behindert hat.Vergrößern des BildesDie App der Deutschen Bahn "DB Navigator" ist auf einem Smartphone zu sehen: Das Kartellamt untersucht, ob die Bahn andere Mobilitätsdienstleister aus dem Internet behindert hat. (Quelle: Joko/imago-images-bilder)
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Der Deutschen Bahn droht Ärger mit dem Bundeskartellamt.

Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Bahn ein Verfahren wegen Missbrauchs von Marktmacht und Behinderung von Internet-Vermittlern eingeleitet. Mobilitätsplattformen erhielten von der Bahn beispielsweise keine ausreichenden Daten über Zugverbindungen, begründete die Behörde am Donnerstag ihre Untersuchungen.

Zudem wolle die Bahn Rabatte über solche Plattformen offenbar nicht weitergeben. "Wir gehen dem nach und werden prüfen, ob die Deutsche Bahn AG die Auffindbarkeit und Attraktivität von Mobilitätsplattformen für Verbraucher zu Unrecht einschränkt", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Mobilitäts-Apps kommen nicht vom Fleck

Seit Jahren versuchen verschiedene Anbieter, digitale Mobilitätsplattformen zu erschaffen und auf dem Markt zu etablieren. Nutzer können damit im Internet oder per App ihre Reise mit verschiedenen Verkehrsmitteln planen, Preise vergleichen und Fahrten direkt buchen. Häufig scheitern solche anbieterunabhängigen Vermittlungsplattformen aber an fehlenden Schnittstellen.

Um eine gut funktionierendes Angebot aufzubauen, brauchen die Entwickler beispielsweise Zugriff auf die Fahrplan- oder besser noch die Echtzeitdaten der öffentlichen Verkehrsmittel. Carsharing- und E-Scooter-Anbieter müssten die Standorte ihrer Fahrzeuge teilen.


Laut dem Bundeskartellamt hält die Deutsche Bahn die Echtzeitdaten ihrer Züge allerdings unter Verschluss. Auch der Fahrkartenverkauf findet nur unter der strengen Regie des Konzerns statt. Dadurch werde verhindert, dass Bahn-Tickets über andere Plattformen zu reduzierten Preisen angeboten werden könnten. Das Kartellamt will außerdem untersuchen, ob die Deutsche Bahn unzulässige Auflagen im Bezug auf Werbemaßnahmen für alternative Mobilitätsangebote macht, um deren Erfolg auszubremsen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
  • Pressemitteilung des Bundeskartellamts
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