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DHL: Vorsicht vor Fake-Nachrichten im Namen des Pakerdienstes


Verbraucherschützer warnen
Vorsicht vor Fake-Nachrichten im Namen von DHL

Von t-online, jnm

Aktualisiert am 17.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Verbraucherschützer warnen vor gefälschten SendungsverfolgungsnachrichtenVergrößern des BildesVerbraucherschützer warnen vor gefälschten Sendungsverfolgungsnachrichten (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg / www.vzhh.de)
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Derzeit sind viele Verbraucher vor allem auf den Online-Handel angewiesen. Kriminelle machen sich das zunutze und verschicken gefälschte Sendungsverfolgungen. Doch statt eines Pakets wartet auf die Opfer eine Abo-Falle.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt, dass Betrüger sie derzeit gehäuft Meldungen über falsche Sendungsverfolgungen erhalten. "Uns erreichten in den letzten Tagen zahlreiche Hinweise von Ratsuchenden, die per E-Mail oder SMS angeblich Nachrichten von DHL", berichtet Verbraucherschützerin Julia Rehberg.

In der Nachricht heißt es, dass dem Empfänger ein Paket erwarte. "Zwei Euro sollten sie demnach zahlen, damit der Paketdienstleister eine Sendung ausliefert. Doch die Zustellung bestellter Ware ist nur Mittel zum Zweck, tatsächlich sollen die Angeschriebenen ihre persönlichen Daten preisgeben und für ein dubioses Abo zahlen", berichtet Rehberg.

Der Klick auf den Link führt in die Abofalle

Denn wer in der E-Mail auf den Link klickt, gelangt auf eine Internetseite, die der offiziellen DHL-Seite sehr ähnlich sehe. Dort führt die Suche nach der vermeintlichen Sendungsnummer dann zu einem Hinweis, dass die Auslieferung gestoppt sei, weil ein Betrag von zwei Euro noch nicht beglichen worden sei.

Dies müsse innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. In einem entsprechenden Formular sollen dann Name, Adresse und auch Kreditkartendaten eingetragen werden.

Der Vertragsabschluss ist ungültig

Außerdem sollen Verbraucher noch die Nutzungsbedingungen durch das Setzen eines Häkchens bestätigen. Tatsächlich ist dies aber eine Einverständniserklärung für den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos, knapp 70 Euro werden daraufhin fällig.

Immerhin: Wer auf die Masche hereingefallen ist, muss sich nicht sorgen, ein tatsächlich rechtswirksames Geschäft abgewickelt zu haben. Der Vertrag sei nicht gültig, weil die gesetzlichen Vorgaben zur klaren Kenntlichmachung nicht eingehalten worden sein, erklären die Verbraucherschützer.

Trotzdem könnte es zu unberechtigten Abbuchungen oder Forderungen von Inkassounternehmen kommen. Weiter Hinweise zur Betrugsmasche hat die Verbraucherzentrale Hamburg auf einer Website zusammengestellt.

Verwendete Quellen
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