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Streit um gebrauchte Fritzbox-Router: Verkaufsstopp bleibt – AVM siegt vor Gericht


Urteil in München
Gebrauchte Fritzbox-Router dürfen nicht wiederverkauft werden

Von t-online, str

15.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Fritzbox: Router-Hersteller AVM hat in einem Gerichtsstreit Recht bekommen.Vergrößern des BildesFritzbox: Router-Hersteller AVM hat in einem Gerichtsstreit Recht bekommen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Ein Online-Händler stattet alte Fritzbox-Router mit neuer Software aus und verkauft sie weiter. Dem Hersteller AVM passt das nicht. Jetzt hat ein Gericht einen vorläufigen Verkaufsstopp bestätigt.

Im Streit um den Weiterverkauf alter Fritzbox-Router hat der Hersteller AVM vor dem Landgericht München I einen vorläufigen Sieg errungen. Demnach darf der Online-Händler Woog auch weiterhin keine manipulierten Fritzboxen verkaufen. Damit bestätigte das Gericht eine einstweilige Verfügung, die AVM bereits im Februar durchgesetzt hatte.

In dem Streit geht es um eine große Menge an gebrauchten Routern der Modellreihe Fritzbox 6490 Cable Sonderedition, die ursprünglich im Auftrag des Internetproviders Unitymedia gefertigt worden waren. Der Online-Händler Woog hatte sie erstanden, mit einem anderen Betriebssystem ausgestattet und günstig weiterverkauft.

"Verwendungszweck" wurde unerlaubt verändert

Der Fritzbox-Hersteller AVM wirft dem Online-Händler vor, damit das Markenrecht verletzt zu haben. Durch den Firmware-Austausch sei der "Verwendungszweck" der betroffenen Router verändert worden. Diese waren schließlich nie für den freien Handel bestimmt und wurden aus diesem Grund auch mit gewissen softwaretechnischen Einschränkungen ausgeliefert. Die von Woog verkauften Geräte hatten nach der Aufbereitung aber den gleichen Funktionsumfang wie die Serienmodelle.

Seit Februar darf Woog die gebrauchten Geräte nicht mehr vertreiben. Nach dem Urteil in München hat der vorläufige Verkaufsstopp auch weiterhin Bestand. Woog will sich aber noch nicht geschlagen geben und kündigte Berufung an. Die Aufbereitung der alten Geräte sei auch im Sinne des Umweltschutzes, argumentiert das Unternehmen.

Fritzbox-Nutzung aus zweiter Hand unproblematisch

AVM fürchtet nach eigenen Angaben um die Qualität seiner Produkte, wenn diese unerlaubt verändert werden. Der private Verkauf von gebrauchten Routern sei hingegen unproblematisch. "Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware", wird eine AVM-Sprecherin von heise.de zitiert.

Ob der Streit nun in die nächste Runde geht, ist noch unklar. Denkbar ist auch, dass sich AVM und Woog außergerichtlich einigen und beschließen, die 20.000 verbliebenen Unitymedia-Router gemeinsam aufzubereiten. Dann müssten sie zumindest nicht verschrottet werden.

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