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Bundesnetzagentur verhängt Strafe: Genervte Kunden zahlen es Vodafone-Tochter heim


Strafe für Telefonterror
Genervte Kunden zahlen es Vodafone-Tochter heim

Von t-online, avr

Aktualisiert am 12.02.2021Lesedauer: 3 Min.
Eine Frau schaut wütend auf ihr Handy: Die Bundesnetzagentur hat einen Provider wegen unerlaubter Telefonwerbung zu einer Strafe verdonnert.Vergrößern des BildesEine Frau schaut wütend auf ihr Handy: Die Bundesnetzagentur hat einen Provider wegen unerlaubter Telefonwerbung zu einer Strafe verdonnert. (Quelle: getty-images-bilder)
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Immer wieder klagen Nutzer über unerwünschte Werbung am Telefon oder anderer Art von Spam-Anrufen. Ein aktuelles Beispiel zeigt, warum es sich für jeden lohnt, die Bundesnetzagentur darüber zu informieren.

E-Mail-Spam, unverlangte SMS, belästigende Anrufversuche oder unerlaubte Telefonwerbung: Wer Beschwerden zu solchen und anderen Fällen hat, sollte sich am besten an die Bundesnetzagentur wenden. Die Behörde kann Fälle prüfen, Nummern sperren lassen oder auch hohe Geldstrafen aussprechen.

Im Gegensatz zu manch anderer Behörde scheint die Netzagentur dabei auch engen Kontakt mit Nutzern zu pflegen und sie über den Ausgang des Verfahrens zu informieren. Das zeigen aktuelle Beispiele, die User auf Twitter und Reddit teilen. Das zeigt: Es kann lohnenswert sein, sich bei nervigen Anrufen an die Netzagentur zu wenden.

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In diesem Fall hat die Behörde eine Strafe gegen die "Vodafone NRW GmbH (ehemals Unitymedia GmbH)" in Höhe von 148.000 Euro ausgesprochen. Dabei handelte es sich im Grunde um eine Strafe gegen Unitymedia. Vodafone hat das Unternehmen aber Mitte 2019 übernommen und damit die Schuld geerbt, wie Vodafone-Sprecher Volker Petendorf auf Anfrage von t-online erklärt.

So hatten einzelne Vertriebspartner von Unitymedia noch Anfang 2019 unerlaubte Werbeanrufe getätigt. Nachdem Vodafone aber von diesen Aktivitäten erfahren hatte, hatte man die Partner angeordnet, das Vorgehen zu unterlassen, sagt Petendorf.

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Wie die Netzagentur vorgeht

Die Beschwerden selbst gingen bei der Bundesnetzagentur vor mehr als einem Jahr ein, wie die Nutzer berichten. Auf Anfrage von t-online erklärt ein Sprecher, dass solche Maßnahmen "aufgrund der im Bußgeldverfahren geltenden Beweisanforderungen und des Umfangs der Untersuchungen" einige Zeit in Anspruch nehmen können. "Die Bundesnetzagentur geht in ihren Verfahren jeder einzelnen Beschwerde nach, hört das betroffene Unternehmen an, vernimmt Zeugen und führt bei Bedarf weitere Ermittlungen durch", so der Sprecher.

Laut der Behörde werden dabei Verfahren auch priorisiert, wenn besonders viele Verbraucher betroffen sind. "Dementsprechend ist die Dauer der Bußgeldverfahren sehr unterschiedlich", so der Sprecher. Auch kann es sein, dass die Netzagentur sich während des Verfahrens an Nutzer wende, wenn "Klärungsbedarf" bestehe. "Häufig legen beschuldigte Unternehmen Nachweise zur Erteilung einer Werbeeinwilligung, zum Beispiel im Rahmen von Online-Gewinnspielen vor", sagt der Sprecher. "Die Bundesnetzagentur klärt dann mit den Betroffenen, ob es sich um authentische Nachweise handelt und ob die Angaben zur Gewinnspielteilnahme korrekt sind."

Wer eine Beschwerde eingereicht hat, muss übrigens nicht immer eine Antwort zum aktuellen Stand erhalten wie in den Beispielen oben. Grundsätzlich sei die Netzagentur zwar bemüht, "alle Betroffenen über den Ausgang des jeweiligen Verfahrens zu informieren". Aber wenn es zu viele Beschwerden gibt, sei das nicht immer möglich, erklärt der Sprecher. "Ermittlungen und der Erlass verbraucherschützender Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor der Erstellung individueller Rückmeldungen."

Wie Sie eine Beschwerde einreichen können

Wenn Sie selbst eine Beschwerde einreichen möchten, geht das am einfachsten über die Seite der Bundesnetzagentur. Hier können Sie das entsprechende Anliegen auswählen und nach einigen Klicks ein Beschwerdeformular auswählen. Das lässt sich online ausfüllen. Alternativ können Sie auch ein Formular ausdrucken und der Netzagentur zusenden.

Die Behörde schreibt auf der jeweiligen Seite dazu, welche Daten und Dokumente es für eine Nachtverfolgung der Beschwerde benötigt. Klicken Sie hier, um auf die Seite der Netzagentur zu gelangen.

2020 brachte Beschwerderekord

Die Netzagentur lässt regelmäßig Nummern sperren oder verhängt Strafen. Am Donnerstag meldete das Unternehmen beispielsweise, dass es ein Bußgeld gegen den Energieversorger Mivolta aus Gräfelfing bei München wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt habe. Das Unternehmen habe bundesweit in mehreren hundert Fällen Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen ihrer Marke Maxximo belästigt, teilte die Netzagentur mit.

Den Höchstsand an Beschwerden überhaupt ging im Jahr 2020 ein: Wie die Bundesnetzagentur Mitte Januar 2021 verkündete, gab es vergangenes Jahr 63.273 kritischer Wortmeldungen. Das war ein Plus von rund 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr (54.242) und etwas mehr als 2018, als es 62.247 Beschwerden waren. Ein Grund für die Schwankungen wurde nicht genannt. "Wir gehen mit Nachdruck gegen die Verursacher vor", betonte Netzagenturchef Jochen Homann damals. In 17 Fällen verhängte die Behörde Bußgelder, die sich auf 1,35 Millionen Euro summierten.

Auch für 2021 liegen bereits Zahlen vor. Ein Sprecher sagt auf Anfrage von t-online dazu: "Für den Januar 2021 gingen bisher 6.913 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen ein."

Hinweis: Das Portal t-online.de ist ein unabhängiges Nachrichtenportal und wird von der Ströer Digital Publishing GmbH betrieben.

Verwendete Quellen
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