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Ärzte können erstmals Gesundheits-Apps verschreiben – hohe Kosten?


Krankenkassen fürchten hohe Kosten
Ärzte können erstmals Gesundheits-Apps verschreiben

Von dpa, afp
Aktualisiert am 06.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Tinnitus-Untersuchung: Künftig können Ärzte eine App zur Behandlung verschreiben.Vergrößern des BildesTinnitus-Untersuchung: Künftig können Ärzte eine App zur Behandlung verschreiben. (Quelle: Sascha Gramann/Bundesinnung der Hörakustiker KdöR/obs)
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Apps statt Pillen auf Rezept: In Deutschland können jetzt auch Smartphone-Anwendungen anstelle von Medikamenten verschrieben werden. Das soll unter anderem bei Tinnitus und Angststörungen helfen.

Als zusätzliches Angebot für Patienten gehen jetzt schrittweise Gesundheits-Apps auf Kassenkosten an den Start. Die ersten beiden Anwendungen wurden am Dienstag in einem Verzeichnis erstattungsfähiger Angebote aufgeführt, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Dienstag in Bonn mitteilte. Es handelt sich um eine App namens kalmeda für eine Tinnitus-Therapie und die Webanwendung velibra, die Patienten mit Angststörungen unterstützen soll.

Wirkung "wird genau überprüft"

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, das Verzeichnis solle für Ärztinnen und Ärzte zu einem "Digital-Lexikon" werden, in dem sie verordnungsfähige Anwendungen finden können. "Die Wirkung dieser digitalen Hilfsmittel wird genau überprüft. Deswegen wächst diese Liste nur langsam auf." Trotzdem sei sie eine "Weltneuheit" und Deutschland das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gebe.

Diese Möglichkeit gilt für bestimmte Apps – zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen, oder digitale Tagebücher für Patienten. Dafür ist beim Bundesinstitut eine rasche Zulassung vorgesehen, wie ein seit vergangenem Jahr geltendes Gesetz festlegt. Ist eine App in dem Verzeichnis gelistet, übernehmen die gesetzlichen Kassen ein Jahr lang vorläufig die Kosten – Ärzte können die Apps dann auch verschreiben.

Krankenkassen warnen vor überhöhten Kosten

Derzeit sind 21 Anwendungen in der Prüfung, wie das Bundesinstitut erläuterte. Für weitere rund 75 Anwendungen seien Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt worden. Somit könnten "kurzfristig weitere Anwendungen in die Prüfung und ins Verzeichnis kommen".

Das BfArM prüft, ob eine App die vorgeschriebenen Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit sowie Qualität erfüllt. Auch muss der Hersteller einen Nachweis für positive Versorgungseffekte vorlegen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen "großes Potenzial" in den digitalen Helfern, warnen aber vor überhöhten Kosten. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) betonte, entscheidend sei der medizinische Mehrwert für die Patienten. "Was die Solidargemeinschaft finanziert, muss Hand und Fuß haben", erklärte Vorstandsmitglied Stefanie Stoff-Ahnis. "Damit schützen wir die Nutzerinnen und Nutzer vor verkappten Lifestyle-Apps."

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Hersteller kann im ersten Jahr jeden Preis verlangen

Das bisherige Verfahren kritisiert sie als finanziell riskant. Sobald das BfArM eine App in das Verzeichnis aufnehme, "müssen die Krankenkassen ein Jahr lang jeden beliebigen Preis zahlen, den sich der Hersteller ausgedacht hat".

Erst nach einem Jahr gelte das Ergebnis der Preisverhandlung, die der Hersteller mit dem GKV-Spitzenverband führen werde, führte Stoff-Ahnis aus. "Hier sehe ich die große Gefahr, dass aus den Portemonnaies der Beitragszahler ein Jahr lang mehr bezahlt werden muss, als eine neue App tatsächlich wert ist."

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink zeigte sich ebenfalls skeptisch. Die aktuelle Regelung stelle "den Nutzen für die Patientinnen und Patienten in den Hintergrund, sie gleicht mehr einer Wirtschaftsförderung auf Kosten der gesetzlich Versicherten".

Es gebe im BfArM viel zu wenige Stellen, "um den Nutzen und die Einhaltung der Datenschutzvorgaben gründlich zu prüfen", kritisierte Klein-Schmeink. "Sie forderte "ein Gesamtkonzept für die Nutzenbewertung und Erstattung digitaler Anwendungen", das von den Bedürfnissen der Patienten ausgehe.

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