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Rekordzahl bei Sichtungen: Immer mehr Drohnen bedrohen den Flugverkehr


Rekordzahl bei Sichtungen
Immer mehr Drohnen bedrohen den Flugverkehr

dpa, Almut Kipp

Aktualisiert am 18.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Eine Drohne mit einem Flugzeug im Hintergrund (Symbolbild): Das Gerät war auf etwa 60 Metern Höhe unterwegs.Vergrößern des BildesEine Drohne mit einem Flugzeug im Hintergrund: Die Deutsche Flugsicherung berichtet von mehr Drohnen über deutschen Flughäfen. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa-bilder)
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Für Flugzeuge sind Drohnen eine Gefahr. Im Radar sind die Geräte nicht zu sehen, die Flugsicherung erhält ihre Hinweise von Piloten. Und sie haben dieses Jahr mehr Drohnen gesichtet als je zuvor.

Über deutschen Flughäfen fliegen immer mehr Drohnen. In diesem Jahr wurden erstmals mehr als 100 der kleinen Flugobjekte an Airports gesichtet, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) der Nachrichtenagentur dpa berichtete.

Das waren bis einschließlich 12. August schon mehr Beobachtungen als im gesamten Vorjahr mit insgesamt 88 Fällen. In den beiden Jahren davor waren es 64 (2016) und 14 (2015) Sichtungen.

Meiste Drohnen über Frankfurter Airport

Seit Oktober 2017 gelten verschärfte Regeln für den Drohnenflug: Über Flughäfen sowie im An- und Abflugbereich ist er laut Verordnung verboten. "Unser Kernthema ist die Sicherheit im Luftraum, hier tragen wir die Verantwortung. Die steigende Anzahl von Drohnensichtungen beobachten wir daher sehr aufmerksam und mit Sorge", sagte DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle.


Die meisten Drohnen wurden im laufenden Jahr – wie auch 2017 – im An- und Abflugbereich des Frankfurter Airports gesichtet: es waren bis Mitte August 20 (2017: 15), wie aus den DFS-Angaben hervorgeht.

Es folgen München mit 12 (7) vor Berlin-Tegel mit 9 (11). Hamburg verdoppelte sich auf 8 (2017: 4) gesichtete Objekte. Köln/Bonn kommt auf 7 (4), Berlin-Schönefeld auf 6 (5), Stuttgart auf 4 (2), Bremen ebenso auf 4 (2), Düsseldorf auf 2 (8). Die übrigen Sichtungen erfolgten an kleineren Flughäfen wie Nürnberg, Dresden und Erfurt. 18 Mal fielen Drohnen laut Flugsicherung weiter entfernt von den Airports auf.

Drohnen nicht auf Radar zu sehen

Drohnenpiloten müssen laut Verordnung an Flughäfen einen Abstand von 1,5 Kilometern zum Zaun einhalten, denn die unbemannten Flugobjekte mit vier Rotoren und Kamera sind eine Gefahr für den Flugverkehr. Direkt über "sensiblen Zonen" wie zum Beispiel Flughäfen sind Drohnenflüge strikt verboten.

Drohnen seien nicht auf dem Radar zu sehen, teilte die DFS mit. Sie erhält ihre Angaben von Flugzeug-Piloten, wenn sie die Objekte beim An- oder Abflug entdecken. 2016 war ein Lufthansa-Airbus bei der Landung in München beinahe mit einem Quadrocopter zusammengestoßen.

"Drohnen-Führerschein" nötig

Seit Oktober 2017 müssen große Geräte gekennzeichnet sein, manche brauchen eine Aufstiegserlaubnis. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilo, braucht der Pilot seit 1. Oktober zudem einen Kenntnisnachweis, einen "Drohnen-Führerschein". Fotografen nutzen größere Modelle zum Beispiel für Luftaufnahmen, Versandunternehmen haben schon Paketlieferungen per Drohne getestet.

Um Drohnen sicher in den Luftverkehr zu integrieren, treibt die DFS mit der Deutschen Telekom eine "Verkehrsmanagementsystem für den unkontrollierten Luftraum" voran. Dabei werde eine Drohne mit einem Modem und einer Sim-Karte ausgestattet, quasi ein fliegendes Smartphone, erläuterte die DFS. Die Ausstattung würde die Ermittlung des Drohnen-Standortes ermöglichen. "Unser Ziel ist der Einsatz des Systems in Deutschland", ergänzte Scheurle. Dazu müsste die Drohnenverordnung im Einklang mit europäischen Vorstellungen weiterentwickelt werden.

Verwendete Quellen
  • dpa
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