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Leistungsschutzrecht: Verwertungsgesellschaft VG Media fordert Milliarden von Google


Nach Urheberrechtsreform
Milliardenforderung an Google

Von dpa
Aktualisiert am 20.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Plattformen wie Google News sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen.Vergrößern des BildesPlattformen wie Google News sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen. (Quelle: Lukas Schulze./dpa)
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Kaum ist das neue EU-Urheberrecht beschlossen, drängt die Verwertungsgesellschaft VG Media auf Milliardenzahlungen durch Google. Dabei gibt es noch Zweifel, ob die Forderungen rechtens sind.

Nach der Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht hat sich die Verwertungsgesellschaft VG Media mit einer Milliardenforderung an Google gewandt. Das teilte die VG Media am Donnerstag mit. Für die Nutzung von digitalen Presseerzeugnissen solle der US-Internetriese rückwirkend für die Zeit vom 1. August 2013 bis zum 31. Dezember 2018 1,24 Milliarden Euro zahlen. Für die Zukunft strebt die VG Media pauschale Lizenzsummen an, die zwischen 3,44 Milliarden (2019) und 8,5 Milliarden Euro (2024) pro Jahr betragen sollen. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über die Forderungen berichtet. Die VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Fernseh- und Radiosender sowie der Presseverleger.

Die VG Media beruft sich bei den rückwirkenden Forderungen auf das nationale Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das in Deutschland bereits am 1. August 2013 in Kraft getreten ist. Allerdings ist unklar, ob das deutsche LSR überhaupt gültig zustande gekommen ist.

Zweifel an der Anwendbarkeit des Leistungsschutzrechts

In einem Rechtsstreit zwischen Google und der VG Media will das Berliner Landgericht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen, ob Deutschland die Europäische Union vor der Verabschiedung des Gesetzes hätte informieren müssen. Wäre diese "Notifizierung" nötig gewesen, dürfte das Gesetz nicht angewendet werden.

Der zuständige EuGH-Gutachter hatte im Dezember erklärt, er halte das deutsche Gesetz für nicht anwendbar, weil die Bundesregierung 2013 darauf verzichtet hatte, die EU-Kommission in Kenntnis zu setzen. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Die VG Media erklärte, sie sei nach sechs Jahren Auseinandersetzung an einer Befriedung interessiert. Der europäische Gesetzgeber habe mit der am Montag endgültig beschlossenen Reform auch für das europäische Urheberrecht "sehr deutlich den Weg gewiesen". "Dies sollte Google zum Anlass nehmen, sich endlich rechtskonform zu verhalten und eine Einigung mit den Rechteinhabern zu erzielen." Google war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Staaten müssen die Richtlinie umsetzen

Bei den auf die Zukunft gerichteten Forderungen beruft sich die VG Media auf die neue Urheberrechtsrichtlinie der EU, die am Montag vom Rat der EU-Mitgliedsstaaten bestätigt worden war. Diese ist bislang aber noch in keinem EU-Staat in nationales Recht umgesetzt worden. Deutschland und die anderen EU-Mitglieder haben für die nationale Gesetzgebung zwei Jahre lang Zeit.

Bei der Kalkulation der rückwirkenden Forderung geht die VG Media davon aus, dass der Verwertungsgesellschaft ein fünfprozentiger Anteil des von Google in Deutschland erzielten Umsatzes von 24,77 Milliarden Euro zustehe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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