t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Kartellamt fordert Aufklärung bei Smart-TVs


Geräte greifen Daten ab
Kartellamt fordert Aufklärung bei Smart-TVs

Von dpa-afx
02.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Mann nutzt einen Fernseher (Symbolbild): Smart TVs bieten viele Möglichkeiten.Vergrößern des BildesEin Mann nutzt einen Fernseher (Symbolbild): Smart TVs bieten viele Möglichkeiten. (Quelle: DmitriMaruta/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Smart-TVs bieten neben dem klassischen Fernsehen viele weitere Funktionen. Was viele Nutzer aber nicht wissen: Hersteller können solche Daten abgreife. Das Kartellamt fordert nun Maßnahmen.

Weil Verbraucher bei der Nutzung von Smart-TVs digitale Spuren hinterlassen, fordert das Bundeskartellamt eine bessere Aufklärung über deren weitere Verwendung. "Die Empfänger der Daten nutzen diese geschäftlich und zwar meistens, ohne die Verbraucher vorab ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung zu informieren. Das sollte sich ändern", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, laut einer Mitteilung von Mittwoch.

Über Smart-TVs können Nutzer neben dem klassischen Fernsehprogramm auch Mediatheken aufrufen, Videos streamen und weitere Internetangebote nutzen. Die Geräte verfügten dabei über vielfältige Möglichkeiten, personenbezogene Daten zu speichern, stellt das Bundeskartellamt auf Basis einer Sektorenanalyse fest – etwa das Surf- und Klickverhalten oder den Klang der Stimme.

Nutzer können Funktionen in Einstellungen abschalten

Durch entsprechende Einstellungen könnten Nutzer zwar in der Regel verhindern, dass ihre Daten für personalisierte Werbung verwendet werden. In der Praxis wüssten viele Verbraucher jedoch nicht, wie das geht. Das liege auch an mangelnder Transparenz bei den Datenschutzbestimmungen vieler in Deutschland aktiver Smart-TV-Hersteller, kritisiert die Regulierungsbehörde. Auch bei der Sicherheit der gesammelten Daten gebe es Nachholbedarf.

Das Kartellamt empfiehlt dem Gesetzgeber außerdem, Haftungsansprüche zwischen den verschiedenen Akteuren klarer zu definieren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website