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Telekom und Co.: Bestimmte Handytarife verstoßen gegen EU-Recht


EuGH-Urteil
Bestimmte Handytarife verstoßen gegen EU-Recht

Von dpa
Aktualisiert am 15.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein junger Mann hört Musik von seinem Smartphone: Handytarife, bei denen bestimmte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden, verstoßen gegen EU-Recht.Vergrößern des BildesEin junger Mann hört Musik von seinem Smartphone: Handytarife, bei denen bestimmte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden, verstoßen gegen EU-Recht. (Quelle: Franziska Gabbert/dpa-bilder)
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Unbegrenztes Datenvolumen, aber nur für bestimmte Dienste: Das ist das Konzept von sogenannten "Zero Rating"-Tarifen. Ein EuGH-Urteil erklärt solche Angebote für illegal. In Deutschland geht der Streit um einen Telekom-Tarif trotzdem weiter.

Handytarife, bei denen bestimmte Dienste etwa für Musik-Streaming nicht auf das Datenvolumen des Kunden angerechnet werden, verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die Anbieter dürften bestimmte Anwendungen nicht bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens hingegen blockieren oder verlangsamen, befanden die Luxemburger Richter (Rechtssachen C-807/18 und C-39/19). Dies verstoße gegen den Grundsatz der Netzneutralität, wonach alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssen.

Hintergrund ist ein Fall in Ungarn, bei dem es um Tarife mit begrenztem Internet-Datenvolumen geht. Ist dieses Volumen verbraucht, wird der weitere Datenverkehr verlangsamt oder blockiert. Der Datenverkehr bestimmter Dienste wie Video- oder Musikstreaming-Apps wird jedoch nicht auf das Volumen angerechnet und ist auch nicht von der Verlangsamung betroffen.

Streit um deutsche Angebote geht weiter

Ähnliche Tarife werden aber auch in Deutschland angeboten. Susanne Blohm von der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte am Dienstag jedoch, dass die bekanntesten deutschen Angebote wohl nicht von dem EuGH-Urteil betroffen seien, weil bei ihnen alle Apps – also beispielsweise auch die bevorzugten Musik- oder Streaming-Dienste – von der Tempo-Drosselung betroffen seien.

Dies betonte auch die Telekom: "Bei uns wird alles gleichbehandelt. Wenn reduziert wird, gilt das für alle Dienste", sagte Sprecher Dirk Wende. Allerdings ist wegen des Telekom-Tarifs "StreamOn" noch ein Gerichtsverfahren in Deutschland anhängig. Das Verwaltungsgericht Köln rief dazu im Januar den EuGH an.

Nur auf den ersten Blick attraktiv

Denn Verbraucherschützer sehen auch die Angebote in Deutschland kritisch. Auf den ersten Blick seien sie für den Kunden attraktiv, sagte Blohm. "Über kurz oder lang besteht jedoch die Gefahr, dass sich solche Angebote negativ auf die Wahlfreiheit der Verbraucher und Angebotsvielfalt am Markt auswirken." Ziel sollte Blohm zufolge sein – wie in vielen EU-Ländern längst Standard – grundsätzlich mehr Inklusivvolumen für den monatlichen Tarifpreis zu bekommen.

Grundsätzlich begrüße sie das Urteil vom Dienstag. Zugleich forderte sie jedoch Rechtssicherheit für die Verbraucher. Der Umgang mit derlei Tarifen müsse grundsätzlich geklärt werden – auch mit Blick auf die deutschen Angebote.

Die Luxemburger Richter argumentierten in ihrem Urteil vom Dienstag unter anderem, dass derlei Tarife die Rechte der Nutzer erheblich einschränken könnten. Sie könnten unter anderem dazu beitragen, dass die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendungen erhöht und der anderen Anwendungen verringert werde.

Hinweis: Das Portal t-online.de ist ein unabhängiges Nachrichtenportal und wird von der Ströer Digital Publishing GmbH betrieben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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