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Gema lÀsst Vodafone und 1&1 Websites sperren
Vodafone und 1&1 mĂŒssen ihren Kunden den Zugang zur Filesharing-Seite "Boerse.to" sperren. Verantwortlich dafĂŒr ist die Gema. Telekom-Kunden sind bisher nicht betroffen.
Wer Kunde bei Vodafone oder 1&1 ist, kann seit Ende MĂ€rz nicht mehr auf die Websites "Boerse.to" oder "DDL-Music" zugreifen. Grund dafĂŒr ist eine Aufforderung der Gema. Das berichtet die "SĂŒddeutsche Zeitung".
Bei den Seiten handelt es sich um sogenannte Filesharing-Plattformen. Nutzer können dort beispielsweise kostenlos Musik herunterladen. Allerdings handelt es sich um illegale Angebote, die Inhalte sind urheberrechtlich geschĂŒtzt. Darunter finden sich auch Werke von KĂŒnstlern, die von der Autorengesellschaft Gema vertreten werden.
DNS-Blocking soll Seitenbesuch verhindern
Laut der "SĂŒddeutschen Zeitung" sind von der Sperrung potenziell knapp 25 Millionen Nutzer betroffen. Die Sperrung erfolgt durch sogenanntes DNS-Blocking, beziehungsweise DNS-Filtering. DNS steht fĂŒr Domain Name System.
Jede Website besitzt dabei eine einzigartige IP-Adresse. Wenn Nutzer den Namen einer Seite eingeben, sucht das System nach der entsprechende IP-Adresse, die mit dem Namen verbunden ist und leitet User auf die passende Website. Im Falle von DNS-Blocking sperren Provider aber die IP-Adresse und leiten Nutzer auf eine andere Seite. So erhalten Vodafone-Kunden beim Besuch von "boerse.to" einen Hinweis: "Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorlĂ€ufig nicht verfĂŒgbar."
Telekom-Kunden nicht betroffen
Laut "Golem.de" hat Vodafone die Sperrung bestĂ€tigt. "GrundsĂ€tzlich stehen wir als Accessprovider diesen Sperranforderungen kritisch gegenĂŒber", sagt Pressesprecher Volker Petendorf zu "Golem.de." "Wir kommen hier aber einer gesetzlichen Verpflichtung nach."
Wie die "Computer Base" berichtet wandte sich die Gema mit ihrer Aufforderung zuerst an 1&1 Der Konzern betreibt aber kein eigenes Netz, sondern nutzt die Infrastruktur von Providern wie Vodafone. 1&1 konnte die Sperrung darum nicht umsetzen. Der Konzern plant, rechtlich gegen die AnsprĂŒche der Gema vorzugehen, schreibt die "SĂŒddeutsche Zeitung."
Anbieter wie die Deutsche Telekom oder O2 haben bisher noch keine Sperr-Aufforderung der Gema erhalten.
Povider mĂŒssen Seiten sperren
Bereits im Juni 2018 musste Vodafone den Zugang zur "kinox.to" sperren. Die Seite bietet Zugang zu illegalen Streaming-Angeboten. Damals ging die Initiative von Constantin-Film aus. Vodafone ermögliche den Zugang zu der Webseite und sei so als Störer fĂŒr die UrheberrechtsverstöĂe haftbar zu machen, argumentierte das Unternehmen 2018.
Provider sind aufgrund des deutschen und europĂ€ischen Urheber- und Telemedienrechts verpflichtet, den Zugang zu Seiten mit rechtswidrigem Inhalt zu blockieren, schreibt Golem.de. Grundlage dafĂŒr ist das sogenannten "Dead Island"-Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2018, schreibt die "SĂŒddeutsche Zeitung". Damals entschied das Gericht, dass auch Dritte die Zugang zu Seiten mit illegalen Inhalten ermöglichen, fĂŒr Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können.