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Milliardenklage: Google trackt Nutzer trotz Inkognito-Modus


Tech-Riese muss vor Gericht
Google trackt Nutzer trotz Inkognito-Modus

Von t-online, blu

Aktualisiert am 15.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Die Startseite des Inkognito-Modus bei Chrome: In den USA wird Google verklagt, trotz privatem Surf-Modus weiter Daten seiner Nutzer zu sammeln.Vergrößern des BildesDie Startseite des Inkognito-Modus bei Chrome: In den USA wird Google verklagt, trotz privatem Surf-Modus weiter Daten seiner Nutzer zu sammeln. (Quelle: Screenshot)
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Wer bei im Chrome-Browser im Inkognito-Modus surft, erwartet, anonym im Netz unterwegs zu sein. Nutzer in den USA werfen Google vor, dennoch Daten zu sammeln – und wehren sich nun vor Gericht.

Praktisch alle großen Browser bieten mittlerweile einen eigenen Inkognito-Modus an, der mehr Privatsphäre beim Surfen verspricht – so auch der Chrome-Browser von Google. Doch so anonym, wie vielen denken, ist Modus nicht. Was der Inkognito-Modus wirklich kann, lesen Sie hier.

In den USA haben deswegen einige Nutzer den Tech-Konzern verklagt. Sie werfen Google vor, dass der Konzern auch im privaten Modus weiter Daten sammele und damit die Privatsphäre von Millionen Nutzern verletzt habe. Nachdem die Beschwerde bereits im Juni 2020 eingebracht worden war, hatte Google zunächst den in den USA üblichen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt. Dieser wurde nun jedoch von der zuständigen Bundesrichterin Lucy Koh abgelehnt. Damit ist der Weg für die Hauptverhandlung frei.

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Google drohen Milliarden-Zahlungen

Konkret wirft die Klage Google falsche Versprechungen vor. Trotz Inkognito-Modus würde Google weiter über eigene Webseiten und Seiten Dritter Daten für Nutzerprofile sammeln. Google selbst vertritt den Standpunkt, dass man solche Versprechungen gar nicht gegeben habe. Aus dem Startbildschirm des Inkognito-Modus sowie aus den Datenschutzbedingungen, die die Nutzer akzeptiert hätten, ginge klar hervor, dass der Modus nicht umfassend anonym sei. Es gehe bei dem Modus stattdessen primär darum, dass der Browser keine Cookies speichert und sich temporär keine Informationen von den besuchten Webseiten merkt.

Richterin Koh folgte dieser Argumentation nicht. Google habe nicht belegen können, dass die Nutzer dem Tracking zugestimmt haben. Außerdem sei der Text zum Inkognito-Modus irreführend. Eine Zustimmung der Nutzer wäre zudem auch deswegen unwirksam, weil die Sammlung der Daten ohnehin gegen andere Gesetze verstoße.

Sollte es bei der Hauptverhandlung zur Verurteilung kommen, könnte es für Google teuer werden. Im Raum steht eine Schadensersatzforderung pro Person von 5.000 US-Dollar. Weil die Kläger davon ausgehen, dass Millionen Nutzer von den Privatsphäre-Verletzungen betroffen sind, könnten sich die Forderungen schnell auf bis zu fünf Milliarden US-Dollar summieren. Google stellt die Vorwürfe in Abrede.

Unklar ist derzeit noch, ob das Verfahren als Sammelklage geführt wird. Eine entsprechende Anhörung ist für den 20. Januar 2022 angesetzt. Bis in dem Verfahren ein Urteil fällt, wird also noch einige Zeit vergehen.

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