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Urteil: BGH billigt Extra-Gebühr fürs Bezahlen mit PayPal & Co.


Nach Klage gegen Flixbus
BGH billigt Extra-Gebühr fürs Bezahlen mit PayPal & Co.

Von dpa, t-online, avr

Aktualisiert am 25.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Die App von PayPal (Symbolbild). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Unternehmen ihren Kunden für Online-Bezahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr aufbrummen dürfen.Vergrößern des BildesDie App von PayPal (Symbolbild). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Unternehmen ihren Kunden für Online-Bezahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr aufbrummen dürfen. (Quelle: Felix Kästle/dpa)
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Für das Bezahlen im Internet gibt es viele Möglichkeiten: Beliebt sind beispielsweise PayPal oder Sofortüberweisung. Wer diese Methoden nutzt, könnte in Zukunft extra zahlen.

Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte seien zwar gesetzlich verboten. Hier werde aber Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität. (Az. I ZR 203/19)

Die Wettbewerbszentrale hatte das Musterverfahren angestoßen, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Ihre Klage gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus wiesen die BGH-Richter nun in letzter Instanz ab. Sowohl bei PayPal als auch bei der Sofortüberweisung zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion. Nach dem BGH-Urteil steht es ihm dann frei, ob er die Gebühr direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt. PayPal möchte nicht, dass das passiert, und hat Anfang 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend geändert. Flixbus hatte früher für beide Dienste Gebühren verlangt, zuletzt war das nicht mehr der Fall.

Nutzer setzen vor allem auf PayPal

Bezahldienstleister wie PayPal, Sofortüberweisung oder Klarna sind bei Nutzern als Bezahlmethode im Internet besonders beliebt. Das zeigt eine Untersuchung des Vergleichsportals Verivox. So haben 78 Prozent der Verbraucher fürs Bezahlen im Internet solche Methoden verwendet. Verfahren wie Kauf auf Rechnung (68 Prozent), mit Kreditkarte (52 Prozent oder per Lastschrift (50 Prozent) haben weniger Verbraucher selbst genutzt. Für die Auswertung wurden 1.009 Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren, die schon mindestens einmal im Internet eingekauft haben, online befragt.

Ob wirklich Extra-Gebühren für Verbraucher kommen, wird sich noch zeigen. Oliver Maier, Geschäftsführer von Verivox, zweifelt daran: "Grundsätzlich kann das BGH-Urteil für Millionen Verbraucher von Bedeutung sein", sagt Maier in einer Pressemitteilung. "Allerdings reichen nur wenige Online-Shops ihre eigenen Kosten für Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna an ihre Kunden weiter." Trotz der heutigen BGH-Entscheidung dürfte sich daran auch in Zukunft nichts ändern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Auswertung von Verivox
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