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Urteil gegen Abmahn-Betrüger Burat


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Abmahn-Betrüger Burat verurteilt

t-online, jhof

17.02.2012Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Osnabrück verurteilt Abmahn-Betrüger.Vergrößern des BildesLandgericht Osnabrück verurteilt Abmahn-Betrüger. (Quelle: dpa-bilder)
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Das Landgericht Osnabrück hat eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den Abofallen-Betreiber Michael Burat verhängt. Der im hessischen Rodgau ansässige Unternehmer und drei weitere Angeklagte wurden am Freitag in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs mit Abmahnung durch E-Cards für schuldig befunden.

Michael Burat wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss er 120.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen, meldete der Branchendienst Heise. Burat und seine Helfer haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten.

Abzocke per Gruß-Mail

Der Trick: Die Internetbetrüger schickten sich die elektronischen Grußkarten selbst zu, wobei sie den Absender fälschten, um danach entsprechend abzumahnen. Darin forderten sie die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen erfolgreich provoziert, erklärte der zuständige Richter Holger Janssen. Allein aus den Reihen der CDU sollen die Täter 15.000 Euro Strafgelder kassiert haben.

Stadt Osnabrück vermutete Abzocke

Eine Anzeige der Stadt Osnabrück brachte den Fall schließlich vor Gericht. Die niedersächsische Großstadt war selbst Opfer der besagten E-Card-Abmahnung geworden. Allerdings war aufgefallen, dass zwischen Versand der E-Mail und dem Erhalt des Abmahnschreibens nur ein Tag lag. Der zuständige Sachbearbeiter vermutete Abzocke, wie das Landgericht jetzt mit dem Urteil bestätigte. Das Urteil (Aktenzeichen 15 KLs 35/09) sei aber noch nicht rechtskräftig, meldete Heise. Es kann noch Revision am Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Betreiber von bekannten Internet-Abofallen

Als Inhaber der Firma Webtains GmbH steht Michael Burat weiterhin im Visier der Verbraucherschützer, die Teile seiner Internetdienste wie Routenplaner-Service.de und Gedichte-Download.de als Abofallen kritisieren.

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