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Abofallen: Neues Gesetz schützt vor Abo- und Kostenfallen


Sicherheit
Aus für Abofallen im Internet

Von afp, dpa
02.03.2012Lesedauer: 2 Min.
Abzocker kassiert für angebliches Download-Abo.Vergrößern des BildesAbzocker kassiert für angebliches Download-Abo. (Quelle: T-Online-bilder)
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Ein neues Gesetz soll Verbraucher besser vor teuren Abofallen im Internet schützen. Die am Freitag vom Bundestag beschlossene Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht vor, dass Händler ihre Kunden vor jeder Bestellung deutlich über entstehende Kosten informieren müssen. Zudem muss der Verbraucher per Klick bestätigen, dass er die Information gelesen hat. Doch Verbraucherschützer warnen: Neue, windige Geschäftsmodelle im Internet ließen womöglich nicht lange auf sich warten.

Mit dem am Freitag beschlossenen Gesetz schiebt der Bundestag Kostenfallen im Internet einen Riegel vor. Internethändler sind durch die neue Regelung dazu verpflichtet, bei jedem Bestellvorgang vor dem Vertragsschluss transparent und detailliert über anfallende Kosten zu informieren. Neben dem Gesamtpreis und Versandkosten ist bei Abonnements beispielsweise auch die Laufzeit anzuzeigen. Außerdem müssen wesentliche Vertragsinformationen "in hervorgehobener Weise" dargestellt werden. Die Neuregelung soll wohl im Sommer in Kraft treten.

Gesetz schreibt "Bestell-Knopf" vor

Das Gesetz gibt präzise vor, dass auf einer Internetseite neben dem Hinweis auf die entstehenden Kosten eine Schaltfläche einzublenden ist, die der Kunde anklicken muss, um den Bestellvorgang abzuschließen. Das Gesetz schreibt sogar die Beschriftung des Schalters vor. Auf dem Schalter muss "zahlungspflichtig bestellen" stehen, damit dem Nutzer unmissverständlich klar wird, dass seine Bestellung mit Kosten verbunden ist.

Bislang haben unseriöse Internetunternehmen ein relativ leichtes Spiel: Mit Gratis-Angeboten locken sie ihre Kunden auf ihre Internetseite. Um die vermeintlich kostenlosen Dienste zu nutzen, muss der Verbraucher aber seine persönlichen Daten angeben. Am Ende bekommt er für seine Gutgläubigkeit die Rechnung: Per E-Mail oder Post verlangen die Anbieter zum Teil immense Summen für den angeblich abgeschlossenen Kaufvertrag oder das angebliche Abonnement. 5,4 Millionen Internet-Nutzer in Deutschland sind einer Studie zufolge so oder so ähnlich Betrügern auf den Leim gegangen. Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der bundesweit bei ihnen eingehenden Beschwerden auf rund 22.000 pro Monat.

Kritik von Verbraucherschützern

Für die Opposition geht die Regelung nicht weit genug. Zwar stimmten SPD und Grüne dem Gesetz zu, aber die Grünen brachten einen Ergänzungsantrag ein. Darin forderten sie, auch die rechtliche Position der Konsumenten zu stärken. Zudem verlangten sie ein verbindliches Muster für die Bestell-Schaltfläche. Dies würde die Umgehung erschweren und mehr Klarheit schaffen, sagte die Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss, Ingrid Hönlinger.

Auch wenn das Gesetz damit auf breite Zustimmung unter den Parlamentariern stieß und dazu auch bei Verbraucherschützern Anklang fand, so bedeutet es nicht das Ende aller Internetbetrügereien. "Bisher haben die Anbieter immer wieder neue windige Geschäftsmodelle entwickelt", warnte die Referentin für Wirtschaftsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Jutta Gurkmann. Das neue Gesetz müsse sich erst bewähren und zeigen, ob wirklich alle Schlupflöcher geschlossen wurden. Eine Gruppe, die mit Internetbetrügern in enger Verbindung steht, lässt das Gesetz sogar noch weitestgehend außen vor: Abofallen gingen "Hand in Hand mit unseriösen Inkassogebaren", mahnt der vzbv. Inkasso-Firmen widmet sich das Gesetz aber nur am Rande. Der Problematik, so versprach es die Regierungskoalition, werde sie sich "in Kürze" widmen.

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