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Riester-Rente auszahlen: Diese Möglichkeiten haben Sparer


Viele Optionen
Wie kann ich mir mein Riester-Guthaben auszahlen lassen?


Aktualisiert am 26.03.2023Lesedauer: 4 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Eine ältere Frau prüft ihre Vorsorge (Symbolbild): Riester-Sparer haben fünf Möglichkeiten, sich ihr Angespartes auszahlen zu lassen.Vergrößern des Bildes
Eine ältere Frau prüft ihre Vorsorge (Symbolbild): Riester-Sparer haben fünf Möglichkeiten, sich ihr Angespartes auszahlen zu lassen. (Quelle: PeopleImages/getty-images-bilder)

Normalerweise ist die Riester-Rente eine lebenslange Rente. Es geht aber auch anders. Wir zeigen, welche Optionen Sie bei der Auszahlung haben.

Wer riestert, möchte in der Regel dafür sorgen, dass er im Ruhestand Monat für Monat zusätzliche Zahlungen zur gesetzlichen Rente erhält. Benötigen Sie allerdings schon früher Geld, ist die Riester-Rente durchaus flexibel – zumindest bis zu einem gewissen Grad.

Wir zeigen Ihnen, wie früh Sie sich Ihre Riester-Rente auszahlen lassen können, ob auch größere Beträge auf einmal möglich sind und was das für Ihre Steuern bedeutet.

Wann kann ich mir die Riester-Rente auszahlen lassen?

In der Regel fällt die Auszahlung der Riester-Rente mit dem regulären Rentenbeginn zusammen. Sie erhalten dann zusätzlich zur gesetzlichen Rente Geld aus der privaten Vorsorge – ein Leben lang, Monat für Monat. Die Auszahlung erfolgt automatisch über Ihren Anbieter.

Wer nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter warten will, kann die Riester-Rente aber auch schon früher beziehen – allerdings nicht vor dem 60. Lebensjahr. Und auch das ist jenen Sparern vorbehalten, die ihren Vertrag vor 2012 abgeschlossen haben.

Ist das bei Ihnen nicht der Fall, liegt die Grenze für Sie beim 62. Lebensjahr. Ab dann können Sie sich Ihre Riester-Rente jederzeit auszahlen lassen.

Achtung: Die Zahlungen fallen kleiner aus, wenn Sie die Riester-Rente vor Beginn der regulären Altersrente beziehen. Schließlich haben Sie dann insgesamt weniger eingezahlt und auch weniger Zulagen erhalten.

Ist eine Auszahlung der Riester-Rente bei Kündigung möglich?

Prinzipiell ja. Ob Sie aber überhaupt Geld zurückbekommen, hängt davon ab, wie viel und wie lange Sie schon eingezahlt haben.

Denn bei einer Kündigung müssen Sie nicht nur die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile zurückzahlen, sondern auch Zinserträge versteuern, womöglich eine Bearbeitungsgebühr zahlen und eventuell noch offene Abschlusskosten begleichen.

Ist eine einmalige Auszahlung möglich?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Allerdings gilt eine Einmalauszahlung des gesamten angesparten Riester-Vermögens als förderschädlich. Das bedeutet, dass Sie die kompletten staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssen.

Das liegt daran, dass die Riester-Rente als lebenslange Rente konzipiert ist. Wenn Sie sich stattdessen alles auf einen Schlag auszahlen lassen, entspricht das nicht dem ursprünglichen Zwecke – der Staat verlangt sein Geld zurück.

Diese Variante kann dennoch sinnvoll sein, wenn Sie dringend Geld benötigen. Allerdings erhöht sich im Jahr der Auszahlung Ihr Steuersatz, weil Ihr jährliches Einkommen auf einen Schlag stark steigen kann.

Ausnahme Kleinbetragsrente

Eine Ausnahme gilt bei der sogenannten Kleinbetragsrente ("Abfindung"). Die liegt dann vor, wenn Ihr gespartes Riester-Kapital so niedrig ist, dass sich eine monatliche lebenslange Auszahlung nicht lohnt.

In diesem Fall können Sie sich die gesamte Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen, ohne Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen zu müssen. Im Jahr der Auszahlung müssen Sie diese Abfindung versteuern, allerdings zu einem ermäßigten Steuersatz. Denn bei der Riester-Kleinbetragsrente gilt die sogenannte Fünftelregelung. Diese können Sie in der Steuererklärung beantragen.

Dabei wird die Abfindung durch 5 geteilt. Das Ergebnis wird zu Ihrem Jahreseinkommen addiert. Von dieser Summe wird die Steuerlast berechnet und das Ergebnis mit 5 multipliziert.

Wer kann sich abfinden lassen?

Ob Sie von dieser Ausnahmeregel Gebrauch machen können, hängt von der sogenannten Bezugsgröße West nach §18 Sozialgesetzbuch IV ab. Die monatliche Rente darf bei einer Kleinbetragsrente nicht größer als 1 Prozent dieser Bezugsgröße sein.

Seit 2021 beträgt sie 3.290 Euro. Ihre theoretisch mögliche monatliche Riester-Rente darf also nicht größer sein als 32,90 Euro, wenn Sie das aufgebaute Kapital auf einen Schlag ausgezahlt bekommen wollen.

Was gilt im Todesfall? Sterben Sie vor Rentenbeginn, kann das Guthaben einer klassischen Riester-Rentenversicherung nur auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners oder eines kindergeldberechtigten Kindes übertragen werden. Andernfalls werden die Zulagen und Steuervergünstigungen abgezogen und nur die Einzahlungen vererbt. Sterben Sie nach Rentenbeginn, steht Ihren Angehörigen eventuell Ihre Riester-Rente zu. Dafür müssen Sie im Vertrag aber eine Garantiezeit festgelegt haben.

Ist eine Teilauszahlung möglich?

Ja. Allerdings geht das maximal bis zu einer Höhe von 30 Prozent des Gesamtkapitals. Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt eine Grenze von 20 Prozent. Die Zulagen und Steuervorteile müssen Sie bei diesem Modell nicht zurückzahlen.

Das restliche Kapital bekommen Sie dann ganz regulär in Form einer lebenslangen monatlichen Rente. Diese regelmäßigen Zahlungen fallen entsprechend geringer aus.

Den Betrag der Teilauszahlung müssen Sie zudem voll versteuern. Dadurch wird Ihr Steuersatz im Jahr der Auszahlung höher. Die Teilauszahlung ergibt Sinn, wenn Sie sich zu Beginn des Ruhestands etwas Größeres anschaffen möchten.

Welche Auszahlungsart gibt es noch?

Lebenslange Rente, Teilauszahlung und Gesamtauszahlung sind noch nicht das Ende der Auszahlungsoptionen. Sie können Ihr Guthaben auch dazu nutzen, Wohneigentum zu kaufen, zu entschulden oder Ihr Eigenheim altersgerecht umzubauen. Das eingesetzte Guthaben muss dabei versteuert werden – entweder auf einen Schlag oder der volle Betrag jährlich gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr.

Wählen Sie diese Option, müssen Sie die Auszahlung bei der Zentralen Zulassungsstelle für Altersvermögen beantragen. Das sollte mindestens ein Jahr im Voraus geschehen. Nur mit diesem Bescheid darf der Anbieter das Geld überweisen.

Wie wird die Riester-Rente versteuert?

Die Riester-Rente wird nachgelagert versteuert. Das heißt, Sie zahlen dann Steuern, wenn Ihnen die Rente ausgezahlt wird – egal ob als größerer Betrag auf einmal (Teilauszahlung und Gesamtauszahlung) oder Monat für Monat. Allerdings zahlen Sie natürlich umso mehr Steuern, je größer der zu versteuernde Betrag ist.

Wie hoch genau Ihr Steuersatz ausfällt, hängt von Ihrem gesamten Einkommen ab. Das ist im Ruhestand in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.

Riester-Renten werden voll besteuert. Das bedeutet, dass auf die gesamte ausgezahlte Rente Steuern erhoben werden. Das ist anders als zum Beispiel bei Rentenversicherungen, bei denen nur die Erträge versteuert werden – also der Teil, der zu Ihren eigenen Einzahlungen im Laufe der Zeit dazukommt. Dafür profitieren Sie bei Rentenversicherungen aber auch nicht von Zulagen und Steuervorteilen während der Ansparphase.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztest
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Haufe
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