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Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Diese Kosten kommen auf Sie zu


Versicherung im Ruhestand
Diese Krankenkassen-Kosten kommen auf Sie als Rentner zu


Aktualisiert am 15.11.2022Lesedauer: 6 Min.
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Eine Ärztin im Gespräch mit einer Rentnerin (Symbolbild): Im Alter sind viele Menschen in der Krankenversicherung der Rentner.Vergrößern des Bildes
Eine Ärztin im Gespräch mit einer Rentnerin (Symbolbild): Im Alter sind viele Menschen in der Krankenversicherung der Rentner. (Quelle: Fatcam/getty-images-bilder)

Auch im Ruhestand müssen gesetzlich Versicherte weiterhin für die gesetzliche Krankenkasse bezahlen. Wie teuer das wird, kommt auf die Umstände an.

Ist das Rentenalter erreicht, bekommen viele Rentner erst einmal einen Schreck. Der Grund: Die Rente fällt aufgrund von Besteuerung und der Beiträge für die Krankenversicherung oft kleiner aus als erwartet.

Vor allem Rentner, die es nicht in die sogenannte Krankenversicherung der Rentner schaffen, müssen oft Einbußen hinnehmen. Die Krankenversicherung für Rentner ist, anders als der Name vermuten lässt, keine eigene Versicherung, sondern lediglich der Versicherungsstatus. Rentner mit diesem Status bleiben bei ihrer Krankenkasse, zahlen aber einen geringeren Beitrag als die freiwillig versicherten Rentner.

Wer darf in die Krankenversicherung der Rentner?

In die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommen nur die Rentner, die während der zweiten Hälfte ihres Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert waren.

Dabei ist unwichtig, ob sie als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied versichert waren – etwa wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler tätig gewesen sind. Ebenfalls anrechenbar sind Zeiten der Familienversicherung und einer Versicherung in der ehemaligen DDR.

Auch Zeiten des Verbleibs in einer gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland sind anrechenbar – wenn es sich um Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) handelt oder um Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Es ist deshalb besonders wichtig, vor allem in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens die meiste Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, da wirklich nur dieser Zeitraum für die Einordnung in den Versichertenstatus gewertet wird.

Neu-Rentner, die zwischendurch privatversichert waren, haben dennoch eine Chance, in die KVdR zu kommen. Für jedes Kind des Rentenantragstellers werden drei Jahre angerechnet – auch für Pflegekinder.

  • Beispiel: Angenommen eine Mutter von zwei Kindern stellt 2020 einen Rentenantrag, nachdem sie zwischen 1970 bis 2020 erwerbstätig war. Die meiste Zeit war sie dabei gesetzlich versichert, lediglich während der letzten fünf Jahre ihres Arbeitslebens hat sie sich privat versichert.

Um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen, müsste sie mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens, also die letzten 22,5 Jahre, gesetzlich versichert gewesen sein. Weil sie in den letzten Jahren ihres Erwerbslebens aber fünf Jahre in einer privaten Krankenversicherung war, reicht die Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich nicht aus.

Da sie aber zwei Kinder hat, bekommt sie pro Kind drei Jahre angerechnet, insgesamt also sechs Jahre. Somit schafft sie es dann doch noch in die günstigere Krankenversicherung der Rentner.

Wie kann ich mich freiwillig krankenversichern lassen?

Wenn Senioren die Kriterien für die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen, können sie sich freiwillig gesetzlich versichern, falls sie vor dem Renteneintritt bei einer gesetzlichen Krankenkasse waren.

Das Problem: Anders als die Rentner in der Krankenversicherung der Rentner müssen freiwillig Versicherte auf all ihre Einkünfte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Zu diesen Einnahmen gehören neben der Rente auch Versorgungsbezüge, Erwerbseinkommen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen.

Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig auf eine Mitgliedschaft in der KVdR hinzuarbeiten und ab dem 40. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben – oder sich alternativ für die private Krankenversicherung zu entscheiden.

Wie hoch sind meine Krankenkassenbeiträge als Rentner?

Die Höhe der Beiträge variiert je nachdem, ob Sie in die Krankenversicherung der Rentner oder in die freiwillige Versicherung aufgenommen werden. Zudem unterscheidet sich die Höhe der prozentualen Sätze nach Krankenkasse. Grundsätzlich gilt wie bei allen anderen Krankenversicherten auch für Rentner der aktuell normale Beitragssatz von 14,6 Prozent, wovon die Rentenversicherung aber die Hälfte übernimmt.

Unabhängig davon, ob Sie freiwillig versichert sind oder im Rahmen der KVdR, zahlen Sie folglich 7,3 Prozent auf Ihr anrechenbares Einkommen, also die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente.

Unterschiede treten erst bei anderen Einkunftsarten auf. Wer in der Krankenversicherung der Rentner ist, zahlt zwar wie ein freiwillig Versicherter auch die vollen 14,6 Prozent auf Versorgungsbezüge. Dazu zählt auch die die Betriebsrente. Seit 2021 gilt hier ein höherer Freibetrag (von 164,50 Euro).

Anders als Rentner in der freiwilligen Versicherung müssen Sie jedoch in der Krankenversicherung der Rentner keine Beiträge auf Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträgen oder privaten Rentenversicherungen entrichten.

KVdR KVdR Freiwillig Freiwillig
Beitragspflicht Beitragssatz Beitragspflicht Beitragssatz
Gesetzliche Rente Ja 7,3 Prozent Ja 7,3 Prozent
Versorgungsbezüge Ja 14,6 Prozent Ja 14,6 Prozent
Erwerbseinkommen Ja 14,6 Prozent Ja je nach Höhe: 14 oder 14,6 Prozent
Miteinnahmen, Zinsen, Dividenden, private Rente Nein Ja 14 Prozent

Vergessen Sie dabei nicht: Mit den normalen Beitragssätzen ist es oft nicht getan – viele Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Im Jahr 2021 liegt der Zusatzbeitrag im Schnitt bei 1,3 Prozent, im Jahr 2022 bleibt er ebenfalls auf diesem Niveau.

Bei manchen Kassen liegt der Satz auch deutlich höher. Rentner zahlen die Hälfte dieses Zusatzbeitrages, der prozentual auf ihre gesetzliche Rente berechnet wird.

Wichtig: Alle Beiträge werden nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die 2022 bei 58.050 Euro liegt.

Wie zahlen Rentner Krankenversicherung?

Rentner, die in die Krankenversicherung der Rentner kommen, also pflichtversichert sind, müssen sich um die Zahlung an die Krankenkasse nicht kümmern. Bei ihnen werden die Beiträge automatisch von der Rentenversicherung an die Krankenversicherung überwiesen – der Rentenbetrag also entsprechend gekürzt.

Anders verhält es sich bei freiwillig Versicherten. Diese müssen ihre Krankenkassenbeiträge selbst entrichten. Wichtig: Freiwillig versicherte Rentner müssen deshalb den Zuschuss auf die Hälfte der Krankenkassenbeiträge bei der Rentenversicherung beantragen. Dieser Zuschuss wird dann gemeinsam mit der Rente ausbezahlt.

Wann bin ich in der Rente krankenversicherungspflichtig?

Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner sind alle, die eine Rente beantragt haben und in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens zu 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Ist das nicht gegeben, so werden dennoch pro Kind drei Jahre angerechnet – sodass die Versicherungspflicht trotzdem eintreten kann.

Wer kann sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Es kann passieren, dass auch privat Versicherte die Vorversicherungszeit für die gesetzliche Krankenversicherung erfüllen – etwa aufgrund der Anzahl der Kinder oder wegen der Vorversicherungszeiten eines verstorbenen Ehegatten.

In einem solchen Fall bekommt der Rentenantragsteller die Information, dass er oder sie die Vorversicherungszeiten für die gesetzliche Krankenversicherung erfüllt und somit in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner kommt. Wer das nicht möchte, hat drei Monate Zeit, um sich von der Versicherungspflicht zu befreien und in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben.

Von der Versicherungspflicht befreien lassen können Sie sich außerdem, wenn Sie etwa als ehemaliger Beamter Anspruch auf Beihilfe haben. Doch Vorsicht: Ein solcher Schritt sollte stets gut überlegt sein, da ein Wiedereintritt in die Krankenversicherung der Rentner später nur schwer möglich ist.

Was gilt für Rentner, die nebenberuflich arbeiten?

Wenn Sie Ihre Rente mit einem Nebenberuf aufbessern, kann das Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung der Rentner haben. Hier kommt es darauf an, wie viel Sie verdienen – und ob Sie angestellt oder selbstständig sind. In jedem Fall sollten Sie den Nebenjob Ihrer Krankenkasse melden. Ein Überblick:

  • Minijob: Wenn Sie einen 450-Euro-Job neben der Rente haben, hat das keine Auswirkungen auf die Krankenversicherung der Rentner. Ein Minijob an sich ist sozialversicherungsfrei. Lesen Sie hier mehr dazu.
  • Mehr als 450 Euro im Monat: Verdienen Sie oberhalb der Minijobgrenzen müssen Sie für das Gehalt Beiträge an die Krankenversicherung zahlen; Sie werden versicherungspflichtig.
  • Selbstständiger: Arbeiten Sie neben der Rente noch selbstständig, müssen Sie daraus Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Sie bleiben jedoch pflichtversichert in der KVdR, solange es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, werden Sie als Freiberufler freiwillig versichert (siehe oben).

Kann ich als Rentner noch in die GKV zurückwechseln?

Grundsätzlich ist es schwierig, erst im Rentenalter in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Damit ein Wechsel möglich ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein.

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Falls Sie Kinder haben, stehen die Chancen etwas besser, denn für jedes Kind werden Ihnen drei Jahre Vorversicherungszeit angerechnet. Ebenfalls hilfreich ist es, wenn Sie in den fünf Jahren vor der geplanten Rückkehr mindestens zweieinhalb Jahre gesetzlich versichert waren.

Falls das alles nicht zutrifft, ist eventuell ein Wechsel über den Ehepartner möglich. Bei einem geringen Einkommen, etwa für einen Minijob, könnten Sie sich über den gesetzlich versicherten Partner familienversichern lassen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Telefonate mit AOK und Techniker Krankenkasse
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