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Rentenanpassung 2025: Rentenversicherung verschickt Post zur Rentenhöhe


Rentenhöhe ändert sich
Wichtige Post für Rentner – das steht drin


09.06.2025 - 08:08 UhrLesedauer: 2 Min.
Rentnerin öffnet Briefe: Die Deutsche Rentenversicherung verschickt in diesen Tagen die Rentenanpassungsmitteilungen.Vergrößern des Bildes
Rentnerin öffnet Briefe: Die Deutsche Rentenversicherung verschickt in diesen Tagen die Rentenanpassungsmitteilungen. (Quelle: andresr/getty-images-bilder)
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In den kommenden Wochen sollten Rentner einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Grund ist die jährliche Rentenanpassung – aber nicht nur.

Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in ganz Deutschland um 3,74 Prozent – Altersrentner, Erwerbsminderungsrentner und Hinterbliebenenrentner bekommen ab dann also monatlich ein paar Euro mehr überwiesen. Wie viel genau, haben wir Ihnen hier beispielhaft ausgerechnet.

Wer eine Rente bezieht, wird über die Erhöhung automatisch informiert: Zwischen dem 14. Juni und dem 23. Juli verschickt der Renten Service der Deutschen Post die sogenannten Rentenanpassungsmitteilungen im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Darin steht, wie viel Rente Sie künftig erhalten – und ab wann der neue Betrag überwiesen wird.

Wer bis Ende Juli keine Mitteilung erhalten hat und diese benötigt, sollte sich an seinen Rentenversicherungsträger wenden. Das Rentenplus sollte aber auch ohne Mitteilung automatisch auf Ihrem Konto landen.

Video | "Hunderttausende Euro" – Deutsche verraten ihre Spargeheimnisse
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Quelle: t-online

Pflegebeitrag steigt rückwirkend

Das Schreiben enthält in diesem Jahr aber noch mehr Informationen. Denn: Auch der Beitrag zur Pflegeversicherung ändert sich – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2025. Rentnerinnen und Rentner, die pflichtversichert sind, zahlen künftig 3,6 Prozent ihres Rentenbetrags für die Pflegeversicherung (statt bisher 3,4 Prozent). Bei Arbeitnehmern wurde der höhere Pflegebeitrag bereits ab Januar einbehalten.

Da die Umstellung technisch verzögert erfolgt, wird der höhere Beitragssatz erstmals im Juli 2025 berücksichtigt. In diesem Monat beträgt der Beitragssatz einmalig sogar 4,8 Prozent. Der Grund: Die zusätzlichen 1,2 Prozentpunkte gleichen pauschal die noch nicht gezahlten Beiträge für die Monate Januar bis Juni aus.

Ab August 2025 gilt dann dauerhaft der neue Satz von 3,6 Prozent. Auch diese Information finden Sie im Bescheid – in der beigefügten Anlage "Berechnung der Rente".

Verband kritisiert "Zwangszinsen" für Rentner

Kritik an der rückwirkenden Beitragserhöhung kommt vom Bundesverband der Rentenberater. Er moniert unter anderem, dass die Nachzahlung auf der erhöhten Rente ab Juli basiert. Dadurch würden sich "Zwangszinsen" auf den gestundeten Pflegebeitrag ergeben. Mehr dazu lesen Sie hier.

In absoluten Beträgen ist diese Mehrbelastung jedoch sehr gering. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro bedeutet das etwa eine einmalige Zusatzbelastung von etwa 45 Cent.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Bundesverbands der Rentenberater

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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