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Fahrzeugschein im Handschuhfach: Zahlt die Versicherung?


Fahrzeugschein im Handschuhfach: Zahlt die Versicherung?

lm (CF)/ses

29.07.2011Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt
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FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein im Auto aufbewahren, sollte er von außen nicht sichtbar sein
Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein im Auto aufbewahren, sollte er von außen nicht sichtbar sein (Quelle: suedraumfoto/imago-images-bilder)
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Eine praktikable LΓΆsung fΓΌr die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins, ist die Unterbringung im Handschuhfach. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie das wichtige Dokument weder vergessen noch verlegen. Diese Methode ist besonders bei den Betreibern von Fuhrparks beliebt. Doch ist die Versicherung auch bei einem Diebstahl zustΓ€ndig oder bleiben Sie in diesem Fall auf den Kosten sitzen?

Wann ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet?

Bei einem Diebstahl des Fahrzeugs ist die Versicherung verpflichtet, für den Schaden zu haften, sofern grobe FahrlÀssigkeit ausgeschlossen werden kann. Hierzu existiert auch ein entsprechender Gerichtsbeschluss des Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 5 U 153/09). Zur Begründung hieß es, wenn der Kfz-Schein von außen nicht sichtbar ist, ist auch nicht erwiesen, dass ein TÀter sich aufgrund des Kfz-Scheins zum Diebstahl des Fahrzeugs entschließt. "Die dauernde Aufbewahrung des Scheins im Handschuhfach stellt also keine erhebliche Gefahrenerhâhung dar, sondern nur eine unerhebliche Gefahrenerhâhung."

Auch wird hierdurch ein mΓΆglicher Verkauf eines gestohlenen Fahrzeugs nicht begΓΌnstigt, da hierfΓΌr auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) vorhanden sein muss.


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Fahrzeugschein nicht dauerhaft deponieren

Wenn Sie allerdings Ihren Fahrzeugschein dauerhaft im Handschuhfach deponieren, etwa in der Servicemappe des Fahrzeugs, und Ihr Auto gestohlen wird, kann es sein, dass Ihre Versicherung nicht fΓΌr den Schaden aufkommen muss. Dazu hat das Oberlandesgericht Celle ein Urteil gesprochen (Az.: 8 U 62/07), wonach die Versicherung eines Kaskoversicherers bei dessen Autodiebstahl wegen GefahrerhΓΆhung nicht fΓΌr den entstandenen Schaden aufkommen musste.

Im entschiedenen Fall beantragte die Versicherungsnehmerin bei ihrer Versicherung eine EntschΓ€digung fΓΌr Ihr gestohlenes Auto. Es war aber unstreitig, dass die Frau den Kfz-Schein von Anfang an dauerhaft in der Servicemappe in ihrem Fahrzeug deponiert hatte. Laut Gericht sei damit eine GefahrerhΓΆhung im Sinne des Versicherungsrechts gegeben, weil wegen des lΓ€ngerfristigen Deponierens des Fahrzeugscheins im Handschuhfach die erhΓΆhte Gefahr eines Diebstahls des Fahrzeugs besteht.

Nach Ansicht des Gerichts würden Diebe erfahrungsgemÀß gerade im Handschuhfach nach dem Schein suchen, weil sie damit rechnen, dass im Handschuhfach unter anderem Kraftfahrzeugpapiere aufbewahrt werden. Außerdem ist es für Diebe leichter die Landesgrenzen zu überschreiten, wenn sie im Besitz des Kfz-Scheins sind. Ferner braucht ein Dieb beim Verkauf des gestohlenen Autos nur den Kfz-Brief zu fÀlschen oder behaupten, den Brief verloren zu haben.

Aber auch das Oberlandesgericht Celle wies darauf hin, dass fΓΌr den Fall eines gelegentlich, kurzfristig oder einmalig im Fahrzeug zurΓΌckgelassenen Kfz-Scheins eine GefahrerhΓΆhung nicht gegeben sei.

Die Aufbewahrung im Handschuhfach ist rechtens

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein im Handschuhfach aufbewahren und die Türen vorschriftsgemÀß verriegeln, muss die Versicherung im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs zahlen. Ein vâllig anderer Fall liegt jedoch vor, wenn Sie den Fahrzeugschein gut sichtbar auf dem Vordersitz platzieren oder auf das Armaturenbrett legen. Dies entspricht einer groben FahrlÀssigkeit, da Diebe somit wissen, dass Sie Ihren Fahrzeugschein im Auto aufbewahren. Ihre Pflicht ist es, den Fahrzeugschein an einem Ort im Auto unterzubringen, der von außen nicht einzusehen ist.

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