Fahrzeugschein im Handschuhfach: Zahlt die Versicherung?
FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Eine praktikable LΓΆsung fΓΌr die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins, ist die Unterbringung im Handschuhfach. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie das wichtige Dokument weder vergessen noch verlegen. Diese Methode ist besonders bei den Betreibern von Fuhrparks beliebt. Doch ist die Versicherung auch bei einem Diebstahl zustΓ€ndig oder bleiben Sie in diesem Fall auf den Kosten sitzen?
Wann ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet?
Bei einem Diebstahl des Fahrzeugs ist die Versicherung verpflichtet, fΓΌr den Schaden zu haften, sofern grobe FahrlΓ€ssigkeit ausgeschlossen werden kann. Hierzu existiert auch ein entsprechender Gerichtsbeschluss des Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 5 U 153/09). Zur BegrΓΌndung hieΓ es, wenn der Kfz-Schein von auΓen nicht sichtbar ist, ist auch nicht erwiesen, dass ein TΓ€ter sich aufgrund des Kfz-Scheins zum Diebstahl des Fahrzeugs entschlieΓt. "Die dauernde Aufbewahrung des Scheins im Handschuhfach stellt also keine erhebliche GefahrenerhΓΆhung dar, sondern nur eine unerhebliche GefahrenerhΓΆhung."
Auch wird hierdurch ein mΓΆglicher Verkauf eines gestohlenen Fahrzeugs nicht begΓΌnstigt, da hierfΓΌr auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) vorhanden sein muss.
Fahrzeugschein nicht dauerhaft deponieren
Wenn Sie allerdings Ihren Fahrzeugschein dauerhaft im Handschuhfach deponieren, etwa in der Servicemappe des Fahrzeugs, und Ihr Auto gestohlen wird, kann es sein, dass Ihre Versicherung nicht fΓΌr den Schaden aufkommen muss. Dazu hat das Oberlandesgericht Celle ein Urteil gesprochen (Az.: 8 U 62/07), wonach die Versicherung eines Kaskoversicherers bei dessen Autodiebstahl wegen GefahrerhΓΆhung nicht fΓΌr den entstandenen Schaden aufkommen musste.
Im entschiedenen Fall beantragte die Versicherungsnehmerin bei ihrer Versicherung eine EntschΓ€digung fΓΌr Ihr gestohlenes Auto. Es war aber unstreitig, dass die Frau den Kfz-Schein von Anfang an dauerhaft in der Servicemappe in ihrem Fahrzeug deponiert hatte. Laut Gericht sei damit eine GefahrerhΓΆhung im Sinne des Versicherungsrechts gegeben, weil wegen des lΓ€ngerfristigen Deponierens des Fahrzeugscheins im Handschuhfach die erhΓΆhte Gefahr eines Diebstahls des Fahrzeugs besteht.
Nach Ansicht des Gerichts wΓΌrden Diebe erfahrungsgemÀà gerade im Handschuhfach nach dem Schein suchen, weil sie damit rechnen, dass im Handschuhfach unter anderem Kraftfahrzeugpapiere aufbewahrt werden. AuΓerdem ist es fΓΌr Diebe leichter die Landesgrenzen zu ΓΌberschreiten, wenn sie im Besitz des Kfz-Scheins sind. Ferner braucht ein Dieb beim Verkauf des gestohlenen Autos nur den Kfz-Brief zu fΓ€lschen oder behaupten, den Brief verloren zu haben.
Aber auch das Oberlandesgericht Celle wies darauf hin, dass fΓΌr den Fall eines gelegentlich, kurzfristig oder einmalig im Fahrzeug zurΓΌckgelassenen Kfz-Scheins eine GefahrerhΓΆhung nicht gegeben sei.
Die Aufbewahrung im Handschuhfach ist rechtens
Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein im Handschuhfach aufbewahren und die TΓΌren vorschriftsgemÀà verriegeln, muss die Versicherung im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs zahlen. Ein vΓΆllig anderer Fall liegt jedoch vor, wenn Sie den Fahrzeugschein gut sichtbar auf dem Vordersitz platzieren oder auf das Armaturenbrett legen. Dies entspricht einer groben FahrlΓ€ssigkeit, da Diebe somit wissen, dass Sie Ihren Fahrzeugschein im Auto aufbewahren. Ihre Pflicht ist es, den Fahrzeugschein an einem Ort im Auto unterzubringen, der von auΓen nicht einzusehen ist.