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Gebäudeversicherung: Ist sie Pflicht oder freiwillig?


Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht oder freiwillig?

Von Judith Henke

08.11.2021Lesedauer: 4 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Die Feuerwehr löscht ein Einfamilienhaus (Symbolbild): Eigentümer müssen keine Gebäudeversicherung abschließen, sollten es aber.
Die Feuerwehr löscht ein Einfamilienhaus (Symbolbild): Eigentümer müssen keine Gebäudeversicherung abschließen, sollten es aber. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa-bilder)
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Mit einer Wohngebäudeversicherung schützen Sie sich vor der großen finanziellen Belastung, die auftritt, wenn ein Haus abbrennt oder durch ein Unwetter zerstört ist. t-online erklärt Ihnen, wann Sie sie abschließen sollten.

Das Wichtigste im Überblick


Die Hochwasser-Katastrophe im Sommer 2021 hat es gezeigt: Die Gefahr, sein Eigenheim durch ein Unwetter zu verlieren, ist real. Und auch ein Wohnungsbrand oder ein Rohrbruch können dafür sorgen, dass die eigenen vier Wände unbewohnbar werden oder teure Reparaturen benötigen.

Gegen diese finanzielle Belastung können Sie sich absichern – mit einer Wohngebäudeversicherung. Doch je nach Größe und Lage des Hauses können die Jahresbeiträge teuer werden. t-online erklärt Ihnen, ob Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen – und warum es sich lohnt.

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Selbst die Feuerversicherung, die bis 1994 für Immobilieneigentümer vorgeschrieben war, ist nicht mehr obligatorisch.

Es gibt aber eine Art indirekte Pflicht zur Wohngebäudeversicherung. Wenn Sie ein Haus kaufen oder bauen und dabei eine Finanzierung benötigen, kann es nämlich sein, dass die Bank Sie vertraglich zum Abschluss einer Gebäudeversicherung verpflichtet.

Denn oft werden Finanzierungen durch eine Grundschuld an der Immobilie abgesichert. Das heißt, die Immobilie kann auf die Bank übertragen werden, sollten deren Eigentümer den Kredit nicht mehr bedienen können. Zudem steigt ohne Wohngebäudeversicherung das Risiko, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird – etwa, weil am Haus Reparaturen mit Kosten in fünfstelliger Höhe anfallen.

Doch während viele Hauseigentümer zwar eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, die Grundgefahren wie Feuer, Leistungswasserschäden und Sturm abdeckt, sind nur weniger als die Hälfte der Gebäude in Deutschland gegen Naturgefahren wie Hochwasser oder Überschwemmung versichert. Der Grund: Sie unterschätzen die Gefahr, dass auch ihr Haus von Überschwemmungen betroffen sein könnte. Mehr dazu lesen Sie in unserem separaten Ratgeber zur Gebäudeversicherung.

Außerdem bieten die Versicherer meist den Schutz gegen diese sogenannten Elementargefahren als Zusatzbaustein an. Dadurch werden die Verbraucher dazu verleitet, aus Sparsamkeit auf den Elementar-Baustein zu verzichten. Das könnte sich aber bald ändern.

In einem Positionspapier hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) festgelegt, dass Versicherer künftig privaten Hauseigentümern nur noch Policen anbieten wollen, in denen der Elementarschutz inklusive ist.

Gibt es einen Unterschied zwischen Vermieter, Eigenheimbesitzer und Mieter?

Eine Wohngebäudeversicherung können nicht nur Eigentümer eines Hauses abschließen, sondern auch Besitzer einer Eigentumswohnung. Allerdings ist das ein wenig komplizierter.

Als Eigentümer einer Wohnung müssen Sie sich mit den Mitgliedern Ihrer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) absprechen. Das ist der Verbund aller Wohnungseigentümer in einem Objekt. Mit der WEG entscheiden Sie dann gemeinsam, ob eine Versicherung für das gesamte Gebäude abgeschlossen wird. Falls ja, werden die Kosten für die Versicherung über das Hausgeld auf alle WEG-Mitglieder verteilt.

Wer als Mieter denkt, die Wohngebäudeversicherung betreffe ihn nicht, liegt falsch. Denn Vermieter können die Kosten für die Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen. Allerdings muss der Vermieter im Mietvertrag auf die Versicherungskosten zumindest indirekt verweisen und sie in der jährlichen Betriebskostenabrechnung transparent machen. Was Sie als Vermieter noch beachten müssen, lesen Sie hier.

Ist die Gebäudeversicherung trotzdem sinnvoll?

Ja, denn wenn Sie keine Wohngebäudeversicherung mit Elementar-Baustein abschließen, haben Sie im schlimmsten Fall bei einem Hochwasser keinen Anspruch auf staatliche Hilfen. Denn 2017 wurde beschlossen: Flutopfer sollen nur dann staatliche Hilfen erhalten, wenn sie sich zuvor erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder wenn ihnen ein Versicherungs-Angebot unter wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen unterbreitet wurde.

Denn gerade Hauseigentümer, die in der ZÜRS-Zone 4 leben – also jener Zone, in der sich statistisch alle zehn Jahre ein Hochwasser ereignet – erhalten nicht von jedem Versicherer ein Angebot. Und falls doch, so ist es oft nicht bezahlbar.

Auch Häuser mit Standort in der Starkregengefährdungsklasse 3, also mit Lage im Tal oder in der Nähe eines Bachs, können von Versicherern abgelehnt oder nur unter hohen Beiträgen versichert werden. Hinzu kommt, dass der Branchenverband GDV in seinem Positionspapier auch ankündigt, Neubauten in amtlich als Hochwassergebiet gelisteten Bereichen ab 2022 nicht mehr gegen Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau versichern zu wollen.

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Wäre eine Versicherungspflicht also doch sinnvoll?

Vor diesem Hintergrund wird auch in regelmäßigen Zeitabständen immer wieder diskutiert, ob eine verpflichtende Elementarschutzversicherung für Wohneigentümer sinnvoll wäre. Doch der Blick in die Schweiz, in der es eine Pflichtversicherung gibt, zeigt: Dadurch würden die Beiträge in gefährdeten Gebieten sinken, aber in den anderen Gebieten steigen.

Zur Einordnung: Mehr als 90 Prozent aller Hauseigentümer leben laut einer Auswertung des GDV in ZÜRS-Zone 1. Sie müssten dann künftig tiefer ins Portemonnaie greifen für Hauseigentümer, die sich aus freien Stücken dazu entschieden haben, im Hochwassergebiet zu leben.

Der Versichererverband GDV fordert stattdessen, das Baurecht an die Folgen des Klimawandels anzupassen, der Hochwasserereignisse wahrscheinlicher macht. In stark gefährdeten Gebieten solle es demnach verboten werden, zu bauen.

Viele Flutopfer verzweifeln an der Bürokratie

Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021, in der zahlreiche Ortschafen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen verwüstet wurden und rund 180 Menschen ums Leben kamen, machte die Regierung eine Ausnahme und veranlasste die Ausschüttung von Soforthilfen und Wiederaufbauhilfen.

Doch selbst, wenn der Staat hilft: Viele Flutopfer verzweifeln selbst drei Monate nach der Flutkatastrophe an der vermeintlich unbürokratischen Beantragung der Wiederaufbauhilfen. Diejenigen, deren Schaden über 50.000 Euro hinausgeht, müssen sich die Schadenshöhe von einem Gutachter bescheinigen lassen – doch die sind derzeit Mangelware.

Hohes Interesse an Elementarschadenversicherung

Seit den Überschwemmungen im Juli steigt daher auch ohne staatliche Vorgaben das Interesse an der Elementarschadenversicherung. So entscheiden sich laut dem Online-Vergleichsportal Check24 normalerweise etwa mehr als 40 Prozent der Kunden, die eine Gebäudeversicherung abschließen, auch für den Elementar-Baustein. Doch dieser Anteil habe sich kurz nach der Hochwasser-Katastrophe nahezu verdoppelt, auf rund 75 Prozent.

Denn sinnvoll ist eine Wohngebäudeversicherung – inklusive dem Zusatzbaustein Elementargefahren – auf jeden Fall. Oft liegt der größte Teil des Vermögens der Bewohner im Haus. Wird es etwa durch ein Feuer oder ein Hochwasser zerstört, können die Betroffenen ohne Versicherungsschutz daher schnell in massive finanzielle Probleme geraten.

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Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bayrischer Rundfunk
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