Welche Versicherung SturmschÀden abdeckt
Nach einem Sturmschaden muss der Betroffene der Versicherung belegen, dass der Sturm fĂŒr den Schaden verantwortlich ist und mindestens WindstĂ€rke acht hatte. Wie geht man dabei vor? Und welche Versicherung kommt fĂŒr den Schaden auf?
Damit die SchĂ€den zĂŒgig reguliert werden, sollten SturmschĂ€den umgehend dokumentiert und möglichst innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden. GegenstĂ€nde, die durch Wind und Starkregen beschĂ€digt oder zerstört wurden, bewahrt man zum Schadensnachweis am besten auf, erlĂ€utert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. GröĂere SchĂ€den werden fotografiert oder noch besser gefilmt. Ist das eigene Haus beschĂ€digt, sollten möglichst auch die Nachbarn als Zeugen ein Protokoll anfertigen.
Belege und Quittungen kopieren
In jedem Fall muss eine Schadensliste erstellt werde, der man Einkaufsbelege der GegenstĂ€nde beilegt. Sind keine Quittungen mehr vorhanden, sollte man den Anschaffungszeitpunkt und den ungefĂ€hren Neupreis aus dem GedĂ€chtnis ins Protokoll eintragen. Bevor man die Papiere an die Versicherung sendet, ist es ratsam, eine Kopie fĂŒr die eigenen Unterlagen anzufertigen.
Welche Versicherung zahlt was?
Wenn ein abgeknickter Baum aufs Hausdach fĂ€llt, sich Dachziegel lösen oder Scheiben durch Wind oder Hagel bersten, ist die WohngebĂ€udeversicherung zustĂ€ndig. Allerdings sind SturmschĂ€den nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab WindstĂ€rke acht abgesichert. Wurden durch den Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrĂŒckt, sind FolgeschĂ€den, die durch eindringende NiederschlĂ€ge entstehen, ebenfalls versichert. Wird der Keller ĂŒberschwemmt, zahlt die Versicherung nur, wenn eine Elementarschadenversicherung vorliegt. Sie gleicht SchĂ€den durch Ăberschwemmung, RĂŒckstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus. Allerdings muss diese Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden.
Wenn EinrichtungsgegenstĂ€nde oder Gartenmöbel zu Bruch gehen, kommt die Hausratversicherung dafĂŒr auf. Auch hier sind die FolgeschĂ€den, die zum Beispiel nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können, mitversichert. FĂŒr vom Sturm beschĂ€digte Gartenmöbel wird in der Regel nur gezahlt, wenn sie wĂ€hrend der Böen in einem GebĂ€ude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschĂ€digt wurde. Wichtig zu beachten: Die Versicherung greift bei beschĂ€digter Inneneinrichtung meist nur, wenn Fenster und TĂŒren verschlossen waren.
Wird das Auto von umgestĂŒrzten BĂ€umen, umherfliegenden Dachziegeln oder anderen GegenstĂ€nden getroffen, brauchen die Besitzer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt auch die SchĂ€den, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, beispielsweise wenn dieser umkippt. Versichert ist allerdings in der Regel nur der Zeitwert des Fahrzeugs, nicht der Neuwert. Viele Autobesitzer haben auĂerdem eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der EntschĂ€digungssumme noch abgezogen wird.
SchÀden durch Blitzeinschlag
Ist der Blitz direkt in ein Haus eingeschlagen, kommt der GebĂ€udeversicherer fĂŒr SchĂ€den am GebĂ€ude auf, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. SchĂ€den durch Ăberspannung werden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in das versicherte GrundstĂŒck oder GebĂ€ude eingeschlagen ist. Sonstige SchĂ€den durch Ăberspannung, Ăberstrom oder Kurzschluss sind nur dann ĂŒber die GebĂ€ude- oder Hausratversicherung abgedeckt, wenn eine zusĂ€tzliche Klausel, die sogenannte Ăberspannungsklausel vereinbart wurde.
SturmschÀden vorbeugen
Viele SchĂ€den lassen sich jedoch vermeiden, wenn man rechtzeitigt vorsorgt. Mit diesen Tipps machen Sie Ihr Haus wind- und wetterfest. Um zu verhindern, dass ein Baum umstĂŒrzt, sollte man regelmĂ€Ăig eine so genannte Baumschau durchfĂŒhren, bei der untersucht wird, ob der Baum noch gesund ist. Kann man die regelmĂ€Ăige Kontrolle im Schadensfall nicht nachweisen, haftet man als Besitzer fĂŒr umgestĂŒrzte BĂ€ume.