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Mietrecht | Mieter haben Recht auf heißes Vollbad


Mietrecht
Mieter haben Recht auf heißes Vollbad

Von dpa
Aktualisiert am 14.11.2012Lesedauer: 1 Min.
Mieter müssen nicht im lauwarmen Wasser badenVergrößern des BildesMieter müssen nicht im lauwarmen Wasser baden (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Eine volle Badewanne mit wohltuend heißem Wasser können Mieter nach einem Urteil des Amtsgerichts München von ihren Vermietern verlangen. Denn angenehm baden ließe es sich mit einer Wassertemperatur von mindestens 41 Grad, entschied die Richterin. Auch die Zeit, die es dauert ein Vollbad einzulassen, sei relevant.

42 Minuten für eine heiße Wanne

Es sei Mietern nicht zuzumuten, 42 Minuten auf eine volle Wanne zu warten, zumal das Wasser in dieser Zeit schon wieder abkühle, heißt es in der rechtskräftigen Entscheidung (Az.: 463 C 4744/11).

Ein Mieter hatte geklagt, weil die neue Therme in seiner Wohnung seiner Ansicht nach zu klein war. Ein Sachverständiger ließ daraufhin im Bad des Mieters ein Vollbad ein und stoppte die Zeit. Sein Befund: Es dauerte rund 42 Minuten, die Wanne mit 45 Grad heißem Wasser zu füllen. Das Amtsgericht verurteilte den Vermieter dazu, eine größere Gastherme einzubauen.

Eigenverantwortung für Mieter

Der Vermieter argumentierte mit gesundheitlichen Aspekten: Höhere Wassertemperaturen überlasteten Herz und Kreislauf und trockneten die Haut aus. Das Gericht teilte diese Ansicht jedoch nicht. Auch der Mieterverein München bewertete diese Gesundheitstipps als befremdlich. "So viel Eigenverantwortung muss man seinem Mieter schon zugestehen, dass er selbst beurteilen kann, bei welcher Wassertemperatur er baden möchte", sagte die Sprecherin Anja Franz.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

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