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Wegen Kündigungen: Energiekonzern EnBW klagt gegen Billiganbieter Stromio


Wegen kurzfristiger Kündigungen
Energiekonzern EnBW klagt gegen Billiganbieter Stromio

Von t-online, mak

Aktualisiert am 31.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Hochspannungsmast (Symbolbild): Die Energiekrise zieht immer weitere Kreise.Vergrößern des BildesHochspannungsmast (Symbolbild): Die Energiekrise zieht immer weitere Kreise. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Der Energiediscounter Stromio setzte im Dezember Hunderttausende Kunden vor die Tür – sie rutschten in die Ersatzversorgung. Für die Grundversorger wurde es daher teurer. EnBW will das nicht auf sich sitzen lassen.

Der Energieversorger EnBW will gegen den Strom-Discounter Stromio klagen, weil dieser kurzfristig Kunden gekündigt hat. Das führe zu Mehrkosten und sei aus EnBW-Sicht rechtswidrig, teilte der Karlsruher Konzern am Montag mit. Daher wolle man auf Aufwendungsersatz klagen.

Stromio hatte im Dezember Lieferungen eingestellt unter Verweis auf eine "Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen". Hintergrund ist, dass Billiganbieter Strom und Gas kurzfristig an der Börse einkaufen und keine langfristigen Verträge schließen. Wegen der jüngst gestiegenen Börsenpreise können sie ihren Verpflichtungen oft nicht kostendeckend nachkommen und kündigen Verträge.

In welchem Bundesland Strom besonders teuer für Verbraucher geworden ist, lesen Sie hier. Auch Versorger wie Gas.de oder Grünwelt stellten die Lieferung an ihre Kunden ein, die dann von dem jeweiligen Grundversorger beliefert werden müssen.

Als sogenannter Grundversorger übernimmt EnBW die Stromlieferung von inzwischen mehr als 40.000 betroffenen Haushalten. Die nun benötigten Strommengen müssten zu deutlich gestiegenen Preisen beschafft werden.

Verbraucherschützer kritisieren Grundversorger scharf

Neben EnBW mussten Dutzende Grundversorger Neukunden aufnehmen, die wegen der Energiekrise von Billiganbietern nicht mehr mit Strom oder Gas versorgt wurden. Einige Grundversorger hatten daher andere Tarife für diese Kunden eingeführt, die zum Teil deutlich teurer waren.

Verbraucherschützer kritisieren diese Praxis scharf. Grundversorger galten seit jeher als teurer als andere Anbieter, doch dass plötzlich Neukunden einen anderen Tarif erhalten als Bestandskunden, hat es noch nicht gegeben, sagte Udo Sieverding, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale NRW, vor kurzem t-online.

"Das ist ein rechtlich umstrittenes Vorgehen der Grundversorger", so Sieverding. Dieses Zweiklassen-System in den Grundversorger-Tarifen verstößt nach unserer Einschätzung auch gegen das Wettbewerbsrecht." Gegen drei Energieanbieter, die die Verbraucherzentrale NRW abgemahnt hatte, beantragte sie auch eine einstweilige Verfügung.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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