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Witwenrente: Was passiert, wenn man wieder heiratet?


Rentenfrage
Was passiert mit der Witwenrente, wenn man wieder heiratet?


Aktualisiert am 08.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Älteres Hochzeitspaar: Kann man heiraten, ohne die Witwenrente zu verlieren?Vergrößern des Bildes
Älteres Hochzeitspaar: Kann man heiraten, ohne die Witwenrente zu verlieren? (Quelle: Marc Debnam/getty-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Was geschieht mit der Witwenrente, wenn man erneut heiratet?

Die Hinterbliebenenrente, auch Witwer- oder Witwenrente genannt, soll den Ehepartner eines Verstorbenen finanziell auffangen. Doch heißt das, die Rentenzahlung endet, sobald der überlebende Partner wieder heiratet?

Das fragt sich ein t-online-Leser, dessen Lebensgefährtin eine Witwenrente aus vorheriger Ehe bezieht. Der Leser möchte wissen: "Wird sie diese verlieren, wenn wir heiraten würden? Oder wird im möglichen Erlebensfall einer Witwenrente aus unserer jetzigen Partnerschaft ihre Witwenrente dann geschmälert?"

Die Antwort ist eindeutig: "Wenn Sie und Ihre Lebensgefährtin heiraten, fällt die bisher gezahlte Witwenrente weg", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Als Starthilfe für die neue Ehe kann Ihre Frau dann aber einmalig eine Rentenabfindung erhalten."

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung
Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Sie können diese Einmalzahlung formlos bei der Rentenversicherung beantragen, indem Sie Ihre Heiratsurkunde vorlegen. Die Abfindung beträgt grundsätzlich das 24-fache der Witwenrente, die Ihnen in den vergangenen zwölf Monaten im Durchschnitt gezahlt wurde.

Wann eine alte Witwenrente wieder auflebt

"Im Falle Ihres Todes kann Ihre Lebensgefährtin einen Anspruch auf Witwenrente aus Ihrer Versicherung nur dann geltend machen, wenn sie beide miteinander verheiratet waren", so Braubach weiter. "Neben dem Anspruch auf Witwenrente aus Ihrer Ehe könnte dann zusätzlich auch die Witwenrente aus der vorherigen Ehe Ihrer Frau wieder aufleben."

Allerdings würde diese nur insoweit gezahlt werden, wie sie die Witwenrente aus der Ehe mit Ihnen übersteigt. "War die vorherige Witwenrente geringer als die Witwenrente aus der Ehe mit Ihnen, kommt es zu keinem Wiederaufleben beziehungsweise zu keiner Zahlung."

Es gibt aber tatsächlich eine Ausnahme, bei der Sie erneut heiraten können, ohne Ihre Witwenrente zu verlieren. Welche das ist, lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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