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Heiraten, ohne Witwenrente zu verlieren – ist das möglich?


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Es gibt Ausnahmen
Heiraten, ohne Witwenrente zu verlieren – ist das möglich?


Aktualisiert am 25.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Älteres Brautpaar (Symbolbild): Wer als Witwer oder Witwe wieder heiratet, verliert normalerweise seine Hinterbliebenenrente.Vergrößern des Bildes
Älteres Brautpaar (Symbolbild): Wer als Witwer oder Witwe wieder heiratet, verliert normalerweise seine Hinterbliebenenrente. (Quelle: ielanum/getty-images-bilder)

Wer als Hinterbliebener heiratet, verliert seinen Anspruch auf Witwenrente. Doch es gibt eine Ausnahme – und die Möglichkeit, die Rente zurückzubekommen.

Die Regel ist klar und deutlich: "Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente", heißt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Doch es gibt einen Fall, bei dem das nicht passiert.

Heiraten Verwitwete erneut, aber nur rein kirchlich, hat das keine rechtlichen Auswirkungen. Ihr Anspruch auf Witwenrente bleibt also bestehen. Erst wenn Sie standesamtlich heiraten, verlieren Sie die Hinterbliebenenrente aus der früheren Ehe. Eine Heirat ohne vorherige Trauung beim Standesamt ist in Deutschland seit 2009 möglich.

Doch Vorsicht: Stirbt der neue Ehepartner nach einer rein kirchlichen Trauung, haben Sie auch keinen neuen Anspruch auf Witwenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Lesen Sie hier, wann Sie grundsätzlich Anspruch auf Witwenrente haben.

Wann Sie Ihre Witwenrente trotz Heirat zurückbekommen

Heiraten Sie nach dem Tod Ihres ersten Partners wieder standesamtlich, entfällt zwar die Witwenrente, Sie können aber eine Rentenabfindung erhalten. Diese ist 24-mal so hoch wie die monatliche Hinterbliebenenrente. Als Berechnungsgrundlage dient die durchschnittliche Witwenrente der vergangenen zwölf Monate. Sie erhalten die Rentenabfindung, nachdem Sie der Rentenversicherung die neue Heiratsurkunde vorgelegt haben.

Und es gibt noch eine Besonderheit: Geht Ihre neue standesamtlich geschlossene Ehe in die Brüche oder stirbt Ihr neuer Partner, kann Ihre frühere Witwenrente wieder gezahlt werden. Dafür müssen Sie einen neuen Rentenantrag stellen. Sollten Sie aus der zweiten Ehe ebenfalls eine Witwenrente beziehen oder Unterhaltsansprüche haben, werden diese allerdings verrechnet.

Gut zu wissen

Haben Sie noch weitere Fragen, erhalten Sie Auskunft am Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Rufnummer 0800/1000 4800.

Verwendete Quellen
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