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Private Altersvorsorge
Rürup-Rente und Steuer: Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 11.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 105849313Vergrößern des BildesBasis-Rente: Mit der sogenannten Rürup-Rente sollen vor allem die Selbstständigen privat für das Alter vorsorgen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. (Quelle: Rainer Berg via www.imago-images.de/imago-images-bilder)
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Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommen können mit der Rürup-Rente privat für das Alter vorsorgen. Was ist bei den Steuern zu beachten?

Anders als bei der Riester-Rente erhalten Sie bei einer Rürup-Rente in der Ansparphase keine staatliche Förderung. Die Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, lohnt sich für die Altersvorsorge, wenn Sie hohe Beträge einzahlen. In der Ansparphase profitieren Sie von Steuervorteilen. Wird Ihnen die Rente ausgezahlt, müssen Sie aber Steuern zahlen.

Steuervorteile bei der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente lohnt sich als Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommen, da sie in der Ansparphase hohe Beträge von der Steuer absetzen können. Für 2023 liegt der Steuervorteil bei maximal 26.528 Euro. Bis zu diesem Betrag sind die Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich absetzbar. Sind Sie verheiratet und gemeinsam veranlagt, liegt der Steuervorteil für 2023 bei 53.056 Euro.

Rürup-Rente auch für Angestellte geeignet

Die Rürup-Rente wurde ursprünglich als Altersvorsorge für Selbstständige entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie profitieren daher vom vollen Steuervorteil. Sind Sie im Angestelltenverhältnis und erzielen ein hohes Einkommen, kann sich eine Rürup-Rente als Altersvorsorge ebenfalls lohnen.

Gleichzeitig zahlen Sie aber auch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dieser Beitrag wird auf den förderfähigen Höchstbetrag von 26.528 Euro angerechnet. Müssen Sie beispielsweise 9.000 Euro im Jahr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, liegt Ihr Steuervorteil bei der Rürup-Rente nur noch bei 17.528 Euro.

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Rürup-Rente in der Steuererklärung angeben

Um die Steuervorteile auszuschöpfen, geben Sie die Rürup-Rente in der Steuererklärung an. Füllen Sie hierzu die Anlage "Vorsorgeaufwand" aus. Für die Beiträge zur Rürup-Rente erhalten Sie eine Bescheinigung des Unternehmens, bei dem der Rürup-Vertrag besteht. In der Steuererklärung tragen Sie die Beiträge unter "Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen" ein.

Basisrente und Steuer in der Auszahlphase

Die Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet, da sie als Grundlage für die Altersvorsorge dient. Frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr wird Ihnen eine lebenslange monatliche Rente gezahlt. Ein Kapitalwahlrecht besteht bei der Rürup-Rente nicht. Welchen Betrag Sie versteuern müssen, hängt davon ab, wann Ihnen zum ersten Mal die Rürup-Rente ausgezahlt wird.

Erhalten Sie die Rente erstmalig 2023, sind 83 Prozent steuerpflichtig. Dieser Wert ändert sich während des gesamten Rentenbezugs nicht mehr. In diesem Fall sind 17 Prozent Ihrer monatlichen Rürup-Rente steuerfrei. Bis 2040 steigt der steuerpflichtige Teil der Rürup-Rente auf 100 Prozent an. Jedes Jahr erhöht sich der prozentuale Steuersatz um ein Prozent. So müssen Sie für 2024 auf 84 Prozent der Basisrente Steuern zahlen. Erhalten Sie die Rürup-Rente erstmals 2040 oder später, müssen Sie die gesamte Rente versteuern.

Verwendete Quellen
  • weltsparen.de: "Wie Sie die Rürup-Rente von der Steuer absetzen"
  • finanztip.de: "Fast nur für Selbstständige eine Option"
  • Eigene Recherche
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