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Erben: Erbfolge mit und ohne Testament – Unterschiede und Fakten


Pflichtteil, Steuern, Erbschein
Das passiert mit Ihrem Erbe, wenn Sie kein Testament schreiben


Aktualisiert am 29.12.2023Lesedauer: 6 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Älteres Ehepaar kniet über Unterlagen (Symbolbild): Wer nicht auf die gesetzliche Erbfolge setzen möchte, kann ein Testament schreiben.Vergrößern des Bildes
Älteres Ehepaar kniet über Unterlagen (Symbolbild): Wer nicht auf die gesetzliche Erbfolge setzen möchte, kann ein Testament schreiben. (Quelle: fstop123/getty-images-bilder)

Wer erbt, ist häufig in einer emotional fordernden Situation. Besser Sie wissen schon vorab über Testament, Erbschein und Erbschaftsteuer Bescheid.

Wie das Erbe geregelt wird, ist in Deutschland klar vorgeschrieben. Dabei kann es jedoch kompliziert werden. t-online erklärt, was Sie rund ums Erben, Testament und den Nachlass wissen sollten.

Gut zu wissen: Umgangssprachlich werden Nachlass und Erbe oft synonym verwendet. Dabei ist das Erbe meist nur ein Teil des Nachlasses. Alle Erbteile zusammen ergeben den Nachlass, auch Erbmasse genannt. Was Sie dazu wissen sollten, lesen Sie hier.

Brauche ich ein Testament?

Nein. Wenn Sie Ihren Angehörigen, Freunden oder Bekannten etwas vererben möchten, müssen Sie nicht zwangsläufig ein Testament schreiben. Haben Sie keines aufgesetzt, greift die gesetzliche Erbfolge.

Ein Testament bietet sich an, wenn Sie die Erbfolge selbst regeln möchten. Doch beachten Sie: Es gibt auch einen Pflichtteil, an dem Sie nicht vorbeikommen. Mehr zum Pflichtteil lesen Sie hier.

Bei einem Testament kommen verschiedene Kosten auf Sie zu: Etwa, wenn Sie das Testament beim Nachlassgericht hinterlegen möchten oder für einen Notar, der Ihnen beim Verfassen hilft.

Muss ein Testament immer handschriftlich verfasst sein?

Ja. Ein Testament muss immer von Ihnen selbst verfasst und unterschrieben werden – und zwar nicht am Computer abgetippt, sondern handschriftlich. Allerdings können Sie bei einem Testament auch auf die Hilfe eines Notars oder Rechtsanwalts zurückgreifen.

Was bringt ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Variante des gemeinschaftlichen Testaments. Mit ihm können sich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben machen. Kinder erben in diesem Fall erst, wenn auch der zweite Elternteil gestorben ist.

Ein Berliner Testament eignet sich für Ehe- und Lebenspartner, die den überlebenden Partner absichern möchten – sei es mit Geld oder einer Immobilie. Ohne diese testamentarische Vereinbarung greift die gesetzliche Erbfolge. Dann erben Witwe oder Witwer und die Kinder zur gleichen Zeit.

Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?

Liegt nach dem Todesfall eines Verwandten weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie regelt, wie viel des Erbes die Angehörigen des Verstorbenen bekommen – und richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Doch auch der angeheiratete Ehegatte geht nicht leer aus.

Das heißt also: Die Abkömmlinge, sprich die direkten Nachkommen, also Kinder und Enkel, stehen in der gesetzlichen Erbfolge ganz vorne. Danach erst kommen Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen. In der nächsten Stufe erben erst Großeltern, Tanten, Onkel oder Cousins. Diese verschiedenen Stufen nennt man auch Ordnungen.

Wichtig: Stiefkinder in Patchwork-Familien haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, da keine Blutsverwandtschaft besteht. Eine Möglichkeit, um Streitigkeiten zu verhindern, wäre es, das Stiefkind zu adoptieren. Auch ein geschickt ausgestaltetes Testament kann in Patchwork-Familien Abhilfe schaffen.

Was ist der Pflichtteil eines Erbes?

Nahe Angehörige des Verstorbenen haben auch dann Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, wenn der Erblasser sie enterbt hat. Das ist der sogenannte Pflichtteil.

Dieser ist so hoch wie die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er steht laut gesetzlicher Erbfolge einer ganzen Reihe von Angehörigen zu: Kindern, Kindeskindern, Eltern, Ehe- und Lebenspartnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Auch adoptierten Kindern steht der Pflichtteil zu.

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Oftmals werden die Begriffe "Erbe" und "Vermächtnis" synonym verwendet. Ganz richtig ist das nicht, denn es gibt einen wichtigen Unterschied: Während das Erbe für einen Teil der Familie bestimmt ist, kann das Vermächtnis auch an jemanden außerhalb der Familie gehen.

Grundsätzlich gilt: Ein Erbe hat viel mehr Rechte als ein Vermächtnisnehmer, aber auch Pflichten, so kann er beispielsweise auch Schulden erben. Lesen Sie hier mehr dazu.

Eine wichtige Rolle spielt in dem Zusammenhang das sogenannte Vorausvermächtnis. Das meint, dass ein Erblasser einem Erben etwas zusätzlich zum eigentlichen Erbteil hinterlässt und es im Testament festschreibt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie löse ich eine Erbengemeinschaft auf?

Eine Erbengemeinschaft bildet sich immer, wenn der Erbfall eintritt und mehrere Personen gemeinsam Vermögenswerte erben. Das ist oft der Fall, wenn der Erblasser kein Testament gemacht hat – und die gesetzliche Erbfolge greift.

Die Erbengemeinschaft hat den Zweck, den Nachlass zu verwalten und anhand der gesetzlich oder testamentarisch festgelegten Erbquoten aufzuteilen.

So lösen Sie die Erbengemeinschaft auf

Um das Erbe zu regeln, die Erbengemeinschaft aufzulösen, sollten Sie zunächst den Nachlasswert ermitteln. Auch mögliche Schulden des Erblassers sollten Sie aus dem Erbe bezahlen. Dann ist ein Erbe erst "teilungsreif".

Bei der Erbauseinandersetzung ist es auch wichtig, dass Sie miteinbeziehen, wenn ein Erbe vor dem Tod des Verstorbenen bereits eine größere Schenkung erhalten hat. Nun teilen Sie das Erbe gemäß der Erbquoten auf: erst die teilbaren Gegenstände und dann nicht-teilbare Nachlassgegenstände.

Das droht bei Streit innerhalb der Erbengemeinschaft

Kommt es zu Streit über die Vermögenswerte innerhalb der Erbengemeinschaft, kann man die Erbengemeinschaft auch ohne Einverständnis der anderen Erben auflösen. Das geht etwa, indem Sie einen Teilverkauf anstreben. In diesem Fall verkaufen Sie Ihren Teil des Erbes an einen Dritten.

Es kann sein, dass ein Miterbe eine sogenannte Teilungsversteigerung beantragt, sodass Dritte das Objekt ersteigern können. Das Geld aus der Teilungsversteigerung wird dann auf alle Erben aufgeteilt. Im Zweifelsfall kann ein Erbe auch eine Erbauseinandersetzungsklage anstreben. Das kann aber schnell sehr teuer werden.

Tipp: Sie können auch einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Dieser kann bei Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft schlichten. Mehr dazu lesen Sie hier. Auch die Mediation eines Streitschlichters kann helfen, Erbschaftskonflikte zu lösen.

Wozu benötigt man einen Erbschein?

Mit einem Erbschein können Erben bei einem Erbfall ihre Berechtigung zum Beispiel gegenüber Kreditinstituten, Versicherungen und Behörden nachweisen. Das heißt: Mit einem Erbschein haben die Erben Zugriff auf Konten des Verstorbenen.

Wenn bei einer Erbschaft auch Grundstücke den Besitzer wechseln, muss das im Grundbuchamt eingetragen werden. Um sich als Erbe zu legitimieren, verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein. Doch es sollte auch ein notariell beurkundetes Testament akzeptieren.

Wichtig: Wenn Sie einen Erbschein beantragen, gilt das Erbe als angenommen. Das kann wichtig sein, sofern das Erbe überschuldet war (siehe unten).

Kann ich auch Schulden erben?

Ja, das ist möglich. Sie sollten sich deshalb umfassend über das Erbe informieren – und das Erbe gegebenenfalls ausschlagen.

Das geht direkt beim Amtsgericht oder über einen Notar. Eine Erbausschlagung bietet sich auch an, wenn eine Immobilie stark sanierungsbedürftig ist oder Sie selbst in Privatinsolvenz sind.

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Nachlassgericht als Erben informiert, haben Sie sechs Wochen Zeit, um sich einen Überblick über das Erbe zu verschaffen. Danach können Sie das Erbe nicht mehr ausschlagen.

Sie können auch einen Nachlassverwalter beauftragen, wenn der Nachlass überschuldet ist – oder zumindest damit zu rechnen ist. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was kostet Vererben und Erben?

Sowohl beim Vererben als auch beim Erben fallen Kosten und Gebühren an. Eine Übersicht:

Vererben

Beim Vererben kostet vor allem das Testament. Hier hängen die Gebühren davon ab, ob Sie einen Notar oder Rechtsanwalt zu Hilfe ziehen, der Sie beim Verfassen unterstützt. Auch können Sie die Unterschrift unter Ihrem Testament von einem Notar beglaubigen lassen.

Sollten Sie sich entscheiden, ein Testament zu hinterlegen – egal, ob eigenständig oder mit Notarhilfe verfasst –, kommen weitere Kosten auf Sie zu. Wann das sinnvoll ist, lesen Sie hier.

Erben

Auch Erben müssen mit Kosten eines Nachlasses rechnen. So kostet etwa die Testamentseröffnung pauschal 100 Euro. Auch den Erbschein zu beantragen, kostet Geld in Form einer Gebühr.

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Dazu kommen mögliche Kosten für einen Testamentsvollstrecker, sofern der Erbe diesen angeordnet hat. Und wenn ein Streit mit anderen Erben droht, können auch Kosten für den juristischen Prozess oben drauf kommen.

Wie viel Erbschaftsteuer muss ich zahlen?

Für Erbschaften und Schenkungen gibt es steuerliche Freibeträge. Erst wenn der geerbte oder geschenkte Betrag eine bestimmte Höhe überschreitet, müssen Sie Steuern zahlen. Der Steuerfreibetrag ist umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist.

Während Ehepartner und eingetragene Lebenspartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten können, sind es bei den Kindern 400.000 Euro je Elternteil. Großeltern können ihren Enkelkindern 200.000 Euro überlassen, ohne dass der Fiskus zugreift.

Was nach Abzug des jeweiligen Freibetrags bleibt, müssen Sie versteuern. Dafür gibt es drei Steuerklassen. Auch hier gilt: Je enger die verwandtschaftliche Beziehung, desto weniger Steuern werden fällig. Neben dem Verwandtschaftsgrad bestimmt auch die Höhe des Nachlasses die Steuerlast.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Bundesnotarkammer
  • Deutscher Notarverein
  • Finanztest
  • Finanztip
  • erbrecht-ratgeber.de
  • erbrecht-heute.de
  • anwalt.org
  • deutsches-erbenzentrum.de
  • anwalt.de
  • advocado.de
  • ratgeber-erbengemeinschaft.de
  • ndtv.info
  • testament-erben.de
  • notar-darmstadt.de
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