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Böse Überraschung für Rentner: Rentenanpassung ab Juli


Manchen Rentnern droht eine böse Überraschung


Aktualisiert am 23.03.2023Lesedauer: 3 Min.
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Rentnerin schaut verärgert auf ihr Laptop (Symbolbild): Die Rentenanpassung im Juli führt dazu, dass manche Rentner erstmals Steuern zahlen müssen.
Rentnerin schaut verärgert auf ihren Laptop (Symbolbild): Die Rentenanpassung im Juli führt dazu, dass manche Rentner erstmals Steuern zahlen müssen. (Quelle: fizkes/Getty Images)

Diese Nachricht dürfte Deutschlands Rentner freuen: Ab Juli steigen die Renten stärker als erwartet. Eine Folge ist vielen dabei aber nicht bewusst.

Dass die Renten zum 1. Juli kräftiger steigen als bisher gedacht, klingt zunächst nach einem netten Bonus. Die Inflation gleichen die Erhöhungen um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten trotzdem nicht aus. Und die Sache hat noch einen Haken.

Die Rentenanpassung kann dazu führen, dass Sie erstmals in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Das liegt daran, dass jede Erhöhung der Rente voll steuerpflichtig ist – anders als der Rest Ihrer Rente, von der immer ein Teil steuerfrei bleibt.

Wie hoch dieser sogenannte Rentenfreibetrag für Sie ist, hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gegangen sind. Dabei gilt: Je später der Renteneintritt, desto größer ist der Teil Ihrer Rente, den Sie versteuern müssen.

So funktioniert die Rentenbesteuerung

Sind Sie zum Beispiel 2022 in Rente gegangen, haben Sie einen Rentenfreibetrag von 18 Prozent, im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil 82 Prozent. Den Betrag, der diesem prozentualen Rentenfreibetrag entspricht, müssen Sie dann bis zu Ihrem Lebensende nicht versteuern.

Wer 2040 in Rente geht, soll seine Renteneinnahmen dann zu 100 Prozent versteuern müssen. Die Ampelkoalition plant allerdings, den Zeitraum bis 2060 zu strecken, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Mehr zur Frage, ob Ihre Rente doppelt besteuert wird, lesen Sie hier.

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Da Rentner die Erhöhung ab Juli voll versteuern müssen, müssen Sie den zusätzlichen Betrag zu Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil hinzurechnen. Das Ergebnis sind die gesamten zu versteuernden Renteneinkünfte. Liegen diese über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr 2023, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

Der Grundfreibetrag garantiert allen Steuerzahlern eine bestimmte Einkommenssumme, auf die sie gar keine Steuern zahlen müssen. Er erhöht sich jedes Jahr ein wenig.

  • Beispiel: Nehmen wir an, dass Sie 2022 in Rente gegangen sind und derzeit eine monatliche Bruttorente im Westen von 1.100 Euro beziehen. Dann liegt Ihr steuerpflichtiger Anteil bei 82 Prozent, Sie müssen also auf 902 Euro von den 1.100 Euro Steuern zahlen. Aufs Jahr gerechnet hätten Sie damit 10.824 Euro zu versteuernde Renteneinkünfte. Da der Betrag noch unterhalb des Grundfreibetrags von 10.908 Euro liegt, müssten Sie für 2023 weder Steuern zahlen noch eine Steuererklärung abgeben. Kommt im Juli aber die voll steuerpflichtige Rentenerhöhung von 4,39 Prozent im Westen hinzu, erhöht sich Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil um monatlich 48,29 Euro. Da die Erhöhung nur für die zweite Jahreshälfte gilt, ergibt sich ein steuerpflichtiger Rentenanteil von 11.113,74 Euro im Jahr (902 Euro x 6 + 950,29 Euro x 6). Sie knacken also die Freibetragsgrenze und rutschen in die Steuerpflicht – allerdings nur mit dem Teil, der den Grundfreibetrag übersteigt. In diesem Beispiel müssten Sie also auf 205,74 Euro Ihrer Rente Einkommensteuer zahlen.

Möglicherweise müssen Sie aber trotzdem keine Steuern zahlen. Denn Ihre Steuerlast sinkt, wenn Sie Ausgaben wie Spenden, Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten oder Werbungskosten geltend machen können. Welche Ausgaben Rentner noch absetzen können, lesen Sie hier. Pflicht ist aber in jedem Fall die Steuererklärung.

Was für Ihre aktuelle Steuererklärung gilt

Für das aktuell relevante Steuerjahr 2022 hat der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) eine Tabelle zusammengestellt, die Ihnen zeigt, bis zu welchen Beträgen Sie keine Steuernachzahlung befürchten müssen. Voraussetzung ist, dass Sie ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen.

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Nicht eingerechnet ist allerdings die Energiepreispauschale für Rentner. Haben Sie die 300 Euro schon im Jahr 2022 erhalten, müssen Sie diesen Betrag noch hinzurechnen. Denn auch er ist voll steuerpflichtig.

So lesen Sie die Tabelle: Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2022 könnten Sie zum Beispiel 14.400 Euro Rente im Jahr beziehen, die Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten und müssten dennoch keine Steuern zahlen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Berechnung des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL)
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